Betreff
Abberufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Jerchel aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Vorlage
177/13/16
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Abberufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Jerchel, Herrn Andreas Schmidt, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit vom 16.09.2013.

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

-         § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt  (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl LSA S. 190), zuletzt geändert durch

Artikel 14 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl LSA S. 288, 341)

-         § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl LSA S. 648), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 03.07.2015 (GVBl LSA S. 314, 317)

-         § 3 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und §7 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBI, LSA S. 445)

 


Begründung:

Mit Schreiben vom 22.11.2015 informierte Herr Andreas Schmidt über seinen Rücktritt von seinem Amt als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortschaft Jerchel zum 01.12.2015. Aufgrund seines Umzuges in ein anderes Bundesland kann Herr Andreas Schmidt das Amt nicht weiter ausüben.

Entsprechend § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt werden Wehrleiter und deren Stellvertreter von der Gemeindefeuerwehr vorgeschlagen. Durch den Träger der Feuerwehr erfolgt die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.

Aus dem o.g. Grund ist Herr Andreas Schmidt als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortschaft Jerchel abzuberufen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (   )         Nein:  ( X )

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt        (   )                                                Investitionsplan                             (   )

 

Buchungsstelle   (                                           )                                                (                                                         )

 

Aufwendungen                                                                                                Auszahlungen                                

 

Erträge                                                                                                            Einzahlungen                                 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                                     

 

mögliche Sonderposten                                                   

 

jährliche Folgeaufwendungen bis                                   20__