Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen bestätigt die Wahl von Herrn Reiner Köhler zum Ortsbürgermeister der Ortschaft Jeseritz und beruft den Ortsbürgermeister gleichzeitig in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit des Ortschaftsrates der Ortschaft Jeseritz.
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 56 Abs. 3 und 85 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen – Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL, LSA Nr. 12 S. 288), in der zur Zeit gültigen Fassung.
Begründung:
Entsprechend § 85 (1) KVG wählt der Ortschaftsrat für die Dauer seiner Wahlperiode den Ortsbürgermeister und einen Stellvertreter. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Gemeinderat. Der Ortsbürgermeister ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Seine Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Ortschaftsrates.
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Jeseritz wählte nach § 56 (3) KVG in seiner Sitzung am 10.12.2015
Herrn Reiner Köhler zum neuen Ortsbürgermeister.
Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für Ortsbürgermeister erfolgt nach der Satzung der Hansestadt Gardelegen über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige, Ehrenbeamte, der Ersatz von Verdienstausfall und die Reisekostenvergütung (Aufwandsentschädigungssatzung).
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und ernennt Herrn Reiner Köhler bis zum Ablauf der Amtszeit des Ortschaftsrates der Ortschaft Jeseritz zum Ehrenbeamten auf Zeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( ) Nein: ( X )
Veranschlagung
im Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan ( )
Buchungsstelle (
) (
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Aufwendungen
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Auszahlungen
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Erträge €
Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten €
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__