Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen bestätigt die Wahl von Herrn Roland Eckstein zum stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Wannefeld.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 85 Absatz 1 und 2 i. V. m. § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. S. 228), in der zurzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 i. V. mit § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt der Ortschaftsrat der Ortschaft aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den stellvertretenden Ortsbürgermeister. Der stellvertretende Ortsbürgermeister ist nach Absatz 2 des § 85 des KVG LSA gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Ortschaftsrates.
Für das Amt des stellvertretenden Ortsbürgermeisters wird
das Ortschaftratsmitglied Roland Eckstein vorgeschlagen.
Herr Roland Eckstein wird in offener Wahl im 1. Wahlgang einstimmig mit 5-Ja-Stimmen zum Stellvertreter des Ortsbürgermeisters und stellvertretenden Vorsitzenden des Ortschaftsrates Wannefeld gewählt.
Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Stadtrat.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( X ) Nein: ( )
Veranschlagung
im Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan ( )
Buchungsstelle (
1.1.1.10.542100 )
(
)
Aufwendungen 68.000,00 € Auszahlungen €
Erträge
€
Einzahlungen
€
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__