Beschlussvorschlag:
Der § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Netzbeirat im Konzessionsgebiet der Hansestadt Gardelegen wird wie folgt ergänzt:
Hinsichtlich der Berichte, die Mitglieder des Netzbeirates gegenüber ihren Fraktionen erstatten, sind die Mitglieder des Netzbeirates insoweit von der Verschwiegenheitspflicht befreit, als die Weitergabe von Informationen für die Zwecke der Berichte zwingend von Bedeutung ist und die Informationen von der Gesellschaft nicht als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gekennzeichnet wurden. Die Weitergabe von als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gekennzeichneten Informationen darf ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft erfolgen.
Begründung:
Mit der Ergänzung des § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung
wird der Berichterstattung in den Fraktionen aus den Beratungen des
Netzbeirates Rechnung getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: ( ) Nein: ( X )
Veranschlagung
im Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan ( )
Buchungsstelle (
) (
)
Aufwendungen
€
Auszahlungen
€
Erträge €
Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten €
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__