Betreff
Entsendung von Mitgliedern und deren Vertreter in den Netzbeirat der Avacon AG
Vorlage
171/13/16-Ergänzung
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung für den Netzbeirat im Konzessionsgebiet der Hansestadt Gardelegen wird wie folgt ergänzt:

 

Hinsichtlich der Berichte, die Mitglieder des Netzbeirates gegenüber ihren Fraktionen erstatten, sind die Mitglieder des Netzbeirates insoweit von der Verschwiegenheitspflicht befreit, als die Weitergabe von Informationen für die Zwecke der Berichte zwingend von Bedeutung ist und die Informationen von der Gesellschaft nicht als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gekennzeichnet wurden. Die Weitergabe von als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis gekennzeichneten Informationen darf ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft erfolgen.

 


Begründung:

 

Mit der Ergänzung des § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird der Berichterstattung in den Fraktionen aus den Beratungen des Netzbeirates Rechnung getragen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (   )         Nein:  ( X  )

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt        (   )                                                Investitionsplan                             (   )

 

Buchungsstelle   (                                           )                                                (                                                         )

 

Aufwendungen                                                                                                Auszahlungen                                

 

Erträge                                                                                                            Einzahlungen                                 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                                     

 

mögliche Sonderposten                                                   

 

jährliche Folgeaufwendungen bis                                   20__