Betreff
Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes "Kletschweg I" Gemarkung Letzlingen
Vorlage
24/2/19
Aktenzeichen
MP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB der fristgerechten vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Kletschweg I“ Gemarkung Letzlingen.

 

  1. die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kletschweg I“ Gemarkung Letzlingen bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, Stand August 2019, als Satzung.

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 10a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

 


Begründung:

 

Da die Flächen des Bebauungsplanes „Kletschweg I“, genau wie viele Baulücken und Brachen nicht im Eigentum der Stadt sind, ist es schwierig eine dem Bedarf gerechte städtebauliche Anpassung vorzunehmen. Der Bebauungsplan „Kletschweg I“ kann dadurch auch in Zukunft nicht umgesetzt werden.

 

Im Entwurf des gebietsdeckenden Flächennutzungsplanes ist die Fläche des Bebauungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Kletschweg I“ Gemarkung Letzlingen entspricht den Festsetzungen des Entwurfs des gebietsdeckenden Flächennutzungsplanes.

 

Das Vorhaben steht im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung.

 

Die Auswirkungen auf die Umwelt und Natur wurden geprüft und bewertet.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 17.06.2019- 18.07.2019. Anregungen und Hinweise von Bürgern liegen nicht vor. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägung aufgeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (   )         Nein:  ( X )

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt        (   )                                  Investitionsplan            (   )

 

Buchungsstelle   (                                           )                                 (                                         )

 

Aufwendungen                                                               Auszahlungen                                   

 

Erträge                                                                           Einzahlungen                                 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                                     

 

mögliche Sonderposten                                                  

 

jährliche Folgeaufwendungen bis                                   20__