Betreff
Aufstellung - Vorzeitiger vorhabenbezogener Bebauungsplan „Fotovoltaikanlage Jeggauer Berg”
Vorlage
25/2/19
Aktenzeichen
MP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Fotovoltaikanlage Jeggauer Berg”  in der Gemarkung Jeggau, Flur 6, Flurstück 1016 gemäß § 8 BauGB.

 

  1. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 und 4 BauGB.

 

  1. Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage:             Baugesetzbuch  (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt:

 

Bei der Hansestadt Gardelegen wurde die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Fotovoltaikanlage Jeggauer Berg” beantragt. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 1016, der Flur 6, der Gemarkung Jeggau mit einer Größe von 3,95 ha. Das Flurstück befindet sich südlich der Ortslage Jeggau an der Landstraße L 26.

 

Auf dem Gelände befinden sich bauliche Anlagen und Befestigungen, die ehemals landwirtschaftlich (Stallanlagen) genutzt wurden. Diese Nutzung wurde bereits vor Jahren aufgegeben. Das Grundstück stellt zusehends einen städtebaulichen Missstand dar.

 

Das Flurstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich, so dass für die Umsetzung des Vorhabens, die Errichtung einer Fotovoltaikanlage, ein Bauleitplanverfahren erforderlich ist.

 

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Jeggau gibt es keinen Flächennutzungsplan. Daher erfolgt die Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 4 BauGB.

 

Das Vorhaben „Fotovoltaikanlage Jeggauer Berg” steht der städtebaulichen Entwicklung nicht entgegen, da ein städtebaulicher Missstand beseitigt wird.

 

Der Hansestadt Gardelegen entstehen mit dieser Planung keine Kosten. Die Regelungen dazu erfolgen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Hansestadt Gardelegen. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__