Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die
Straßenverkehrsfläche „Alte Ladestraße“ in der Gemarkung Wannefeld Flur 4
Flurstück 159 einzuziehen und für den öffentlichen Verkehr zu endwidmen.
Gesetzliche Grundlage:
§ 8 StrG LSA
§ 45 KVG LSA i.V.m. § 4 Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen
Sachverhalt:
Bei dem genannten Grundstück handelt es sich um eine Verkehrsfläche,
welche im Zusammenhang mit dem Schienenweg von Gardelegen nach Neuhaldensleben
im Bereich des ehemaligen Bahnhofes der Ortschaft Wannefeld angelegt wurde.
Diese Verkehrsfläche diente als Ladestraße für den Gütertransport zum Bahnhof.
Die Bahnstrecke wurde bereits kurz nach dem 2. Weltkrieg außer Betrieb genommen
und zurück gebaut. Danach wurde die Verkehrsfläche nur noch geringfügig für den
Anliegerverkehr, insbesondere als Zufahrt für den Kindergarten, welcher sich im
ehemaligen Bahnhofsgebäude befand, genutzt. Mit Aufgabe des Kindergartens und
der Privatisierung des Bahnhofsgebäudes kann nicht mehr von einem öffentlichen
Verkehrsweg ausgegangen werden.
Die Ladestraße hat somit nur noch für den Anlieger, dem derzeitigen
Eigentümer des ehemaligen Bahnhofes, Bedeutung. Aus den genannten Gründen, ist
ein Vorhalten dieser Verkehrsfläche für den öffentlichen Verkehr nicht mehr
erforderlich. Der Eigentümer des Bahnhofes hat den Erwerb des Grundstückes
beantragt. Der Ortschaftsrat hat in seiner Stellungnahme vom 06. Juli 2018
diesem Kaufantrag zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( x )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
Luftbild