Betreff
Konzeption Ackendorfer Dorfstraße, Teilabschnitt Stegel
Vorlage
27/2/19
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt das Konzept für die Rekonstruktion der Ackendorfer Dorfstraße Teilabschnitt Stegel .

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen § 4 Absatz 4

 


Sachverhalt:

Die Ackendorfer Dorfstraße, Teilabschnitt Stegel ist eine Anliegerstraße mit einer  Länge von 160 m.

Bereits mit der Eingemeindung der Gemeinde Berge zur Hansestadt Gardelegen wurde die Notwendigkeit zur Rekonstruktion der Dorfstraße kundgetan.

Die Planungsleistungen der Tief-und Straßenbaumaßnahme wurde bereits 2009 vergeben. Im Rahmen der örtlichen Prüfung  durch das ALFF wurde der Vorantrag zum Straßenbau im Rahmen der Dorferneuerung 2009 abgelehnt.

Die Auswahlkriterien zum Jahr 2009 wurden verändert und die Antragstellung auf Zuwendung im Rahmen des Förderprogrammes regionale ländliche Entwicklung kann wieder erfolgen. Im Frühjahr 2020 erfolgt in dem Förderprogramm letztmalig der Aufruf und die Antragstellung auf Zuwendung soll erfolgen.

 

Das geplante Bauvorhaben  ist als Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Wasserverband Gardelegen geplant und umfasst.

  1. grundhaften Ausbau mit einer Fahrbahnbreite 4,75 m,
  2. Regenentwässerung (Regenwasserkanal)
  3. Trinkwasserleitung ink. Trinkwasserhausanschlussleitung – AG Wasserverrband Gardelegen

Die öffentliche Auslegung des Konzeptes fand in der Zeit vom 19.02.2018 – 16.03.2018 statt. Insgesamt erschließt die Straße 9 Grundstücke. Davon haben 8 Grundstücksanlieger die Projektunterlagen eingesehen und Anregungen und Bedenken vorgetragen. Die Abwägung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die zur Rekonstruktion geplante Anliegerstraße ist eine Straße in dem das Ordnungsamt seit Jahren auf Grund von Hinweisen zu Problem des ruhenden Verkehrs tätig wurde.

 

Auf Grund eines Hinweises, dass auf dem Teilabschnitt der Ackendorfer Dorfstr. ein hohes Verkehrsaufkommen liegt, wurde am 21.06.2018 eine Verkehrszählung durchgeführt.  Das Ergebnis der Verkehrszählung entnehmen Sie der Anlage.

 

Am 27.09.2018 fand eine Anliegerberatung statt. Anlass der Beratung war den Anliegern die Änderung des Konzeptes vorzustellen.

 

Auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde  das Konzept bezüglich der Straßenbreite von 4,60 m auf 4,75 m sowie der Regenentwässerung von Muldenversickerung zum Regenwasserkanal geändert. Eine Änderung der Fahrbahnbefestigung von Verbundsteinpflaster auf Asphalt erfolgt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht. Die Empfehlung zum Bau eines Gehweges wurde nicht berücksichtigt. Die Anliegerstraße soll dem dörflichen Charakter angepasst werden und  ist daher als Mischverkehrsfläche in einem Niveau geplant.

 

Insgesamt haben von den 9 Grundstücksanliegen, 7 Grundstücksanlieger teilgenommen. Alle Anwesenden stimmten der geänderten Konzeption zu.  Ein Anlieger konnte aus beruflichen Gründen nicht an der Anliegerberatung teilnehmen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurde dem Einwender das Konzept vorgestellt. Der Einwender stimmte dem Konzept nicht zu.

 

Weitere Angaben zur Ausführungsplanung ist der Anlage zu entnehmen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan            ( X)

 

Buchungsstelle  (                                        )             ( 5.4.1.10/6336.78522)            )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen       195.700 €

 

Erträge                                                                    Einzahlungen        114.000 € 

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.           5.591,43 €

 

mögliche Sonderposten         3.257,17 €

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              2055

 


Anlagen: