Betreff
Beschluss über die Mitgliedschaft der Hansestadt Gardelegen in der "Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen"
Vorlage
28/2/19
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Mitgliedschaft der Hansestadt Gardelegen in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen“ (AGFK).

 

Gesetzliche Grundlage: § 45 Abs.2 Nr.17 Kommunalverfassungsgesetz (KVG)

 


Sachverhalt:

Am 20.03.2018 wurde die Kabinettsvorlage „Initiierung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) – Zielsetzung und Absicherung einer Grundfinanzierung“ für das Land Sachsen-Anhalt durch die Landesregierung beschlossen.

Damit folgt Sachsen-Anhalt dem Beispiel anderer Bundesländer, in denen sich Kommunen freiwillig in Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen haben und sehr erfolgreich eine professionelle und zielgerichtete Förderung des Radverkehrs umsetzen.

Zweck der AGFK wird sein, das Verkehrsmittel Fahrrad seiner Bedeutung entsprechend zu fördern und auf zukünftige Anforderungen auszurichten, den Radverkehrsanteil im Alltags- und Freizeitverkehr zu erhöhen, die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu verbessern und den Fahrradtourismus als einen Wirtschaftsfaktor zu stärken. Es gilt, die kommunalen Kräfte zu bündeln sowie gute Ideen und Projekte in Sachsen- Anhalt bekannt zu machen und Erfahrungen untereinander auszutauschen.

Die AGFK wird sich einer Geschäftsstelle bedienen. Sie ist fester Ansprechpartner für das gesamte Bundesland und soll zukünftig eine professionelle und kontinuierliche Arbeit gewährleisten.

Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören die Fördermittelberatung, Öffentlichkeits-, Koordinierungs- und Netzwerkarbeit sowie Veranstaltungsmanagement.

Wesentlicher Inhalt der Kabinettsvorlage ist die mittelfristige Absicherung einer Grundfinanzierung der Geschäftsstelle (1 Personalstelle) und deren Basisaufgaben (Miete, Betriebskosten, Sachkosten, Homepage etc.) in Höhe von 150.000 €, die als jährliche Zuwendung ab 2019 durch das Land zur Verfügung gestellt werden soll.

Die Auswirkungen der Entscheidung auf den städtischen Haushalt sind in einer jährlichen Mitgliedsumlage in Höhe von maximal 500 €  zu erwarten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( x )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      ( X)            Investitionsplan             (  )

 

Buchungsstelle  (  5.2.1.10.542910     )               (                                             )  

 

Aufwendungen                               500                   Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: