Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die außerplanmäßige Auszahlung für die Regenentwässerung der Gifhorner Straße.
Gesetzliche Grundlage:
§ 105 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG-LSA) in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Punkt 5 der Hauptsatzung der
Hansestadt Gardelegen.
Sachverhalt:
In der Gifhorner Straße in Gardelegen ist die Entwässerungssituation seit einiger Zeit unbefriedigend. Die vorhandene Niederschlagsentwässerung ist nicht mehr funktionsfähig. Im Zuge von mittleren Niederschlagsereignissen ist die Fahrbahn überflutet.
Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Supermarktes im Bereich der Gifhorner Straße sollte die Regenentwässerung neu geregelt werden. Auf Grund des zu beantragenden Wasserrechtes konnte durch den Marktbetreiber diese Vorzugsvariante nicht realisiert werden.
Die Hansestadt Gardelegen musste das Wasserrecht für die Instandsetzung der Regenentwässerung selbst neu beantragen.
Nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist das Niederschlagswasser nur dann abzuleiten, wenn eine Versickerung vor Ort nicht möglich ist. Der Boden der Gifhorner Straße in Gardelegen ist entsprechend Bohrprofil aus der Landesbohrdatenbank versickerungsfähig.
Geplant ist daher das Niederschlagswasser der Straße in einer Rohrrigole zur Versickerung einzuleiten. Die Rohrrigole hat eine Gesamtlänge von 30 m und soll auf dem städtischen Grundstück zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze Einkaufsmarkt im Bereich des Kreisverkehrs angeordnet werden.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zur Schaffung einer ordnungsgemäßen Entwässerung notwendig.
Die Finanzierung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 38.000 € erfolgt aus den Mehreinzahlungen aus der Schlüsselzuweisung (6.1.1.10.4111100).
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
(X ) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan ( X
)
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen € Auszahlungen 38.000
€
Erträge
€ Einzahlungen 0 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. 760
€
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 2069
Anlagen: