Beschluss:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld beschließt,
die Geschäftsordnung für den Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse inhaltlich zu übernehmen und für
seine Arbeit in Anwendung zu bringen.
sich eine eigene Geschäftsordnung zu
geben.
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom außer
Kraft.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 81 Absatz 4 i. V. m. § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBl. LSA S. 66)
Sachverhalt:
Jeder Ortschaftsrat kann sich nach § 81 Absatz 4 i. V.
mit § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eine
Geschäftsordnung geben. Sie ist durch die Mehrheit der Mitglieder zu
beschließen. Die Geschäftsordnung dient der Regelung der inneren
Angelegenheiten, gemäß § 53 KVG LSA.
Mit der Geschäftsordnung wird ein einheitlicher Ablauf
aller Sitzungen des Ortschaftsrates ermöglicht.
§ 81 Absatz 4 KVG LSA bestimmt,
dass - soweit in den §§ 81 bis 88 KVG LSA keine besonderen Regelungen getroffen
sind – die Vorschriften für die Gemeinderäte und für das Verfahren im
Ortschaftsrat die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat mit Ausnahme
von § 41 Absatz 1 Nr. 2 und 7 und § 45 Absatz 2 Nr. 1, 4 bis 21, Absatz 3
entsprechend anzuwenden sind.
In der Geschäftsordnung des
Ortschaftsrates kann der Ortschaftsrat seine Verfahrensgrundsätze, nach denen
die Ortschaftsratssitzung durchgeführt wird, festlegen.
Das Selbstorganisationsrecht des
Ortschaftsrates lässt es aber auch zu, dass der Ortschaftsrat sich überhaupt
keine Geschäftsordnung gibt. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass
der Ortschaftsrat die Regelungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen inhaltlich übernehmen und für seine Arbeit in Anwendung
bringen will. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates zur Anwendung dieser
Geschäftsordnung ist dann notwendig.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( )
Nein: ( X )
Veranschlagung in Ergebnishaushalt (
) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen durch
Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlage:
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
und seine Ausschüsse