Betreff
Wahl des stellvertretenden Ortsbürgermeisters der Ortschaft Dannefeld
Vorlage
OR DA 02/01/19
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Wahlergebnis:

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dannefeld wählt Herrn Ralf Schulz zum Stellvertretenden Ortsbürgermeister der Ortschaft Dannefeld, der zugleich Stellvertretender Vorsitzender des Ortschaftsrates der Ortschaft Dannefeld ist.

 

 

 

 

§ 85 Absatz 1 und 2 i. V. m. § 56 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBl. LSA. 66)

 

 


Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 i. V. mit § 56 Absatz 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wählt der Ortschaftsrat der Ortschaft aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode den Ortsbürgermeister und dessen Stellvertreter.

 

Für das Amt des Stellvertretenden Ortsbürgermeisters wird Ortschaftsrat Ralf Schulz vorgeschlagen.

 

Herr Ralf Schulz wird einstimmig in offener Wahl im 1. Wahlgang mit vier Stimmen zum Stellvertretenden Ortsbürgermeister und Stellvertretenden Vorsitzenden des Ortschaftsrates der Ortschaft Dannefeld gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__