Betreff
Geschäftsordnung für den Ortschaftsrat der Ortschaft Zichtau
Vorlage
Zichtau
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Zichtau beschließt,

 

        die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse inhaltlich zu übernehmen und für seine Arbeit in Anwendung zu bringen.

 

        sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

§ 81 Absatz 4 i. V. m. § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBl. LSA S. 66)

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Jeder Ortschaftsrat kann sich nach § 81 Absatz 4 i. V. mit § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eine Geschäftsordnung geben. Sie ist durch die Mehrheit der Mitglieder zu beschließen. Die Geschäftsordnung dient der Regelung der inneren Angelegenheiten, gemäß § 53 KVG LSA.

 

Mit der Geschäftsordnung wird ein einheitlicher Ablauf aller Sitzungen des Ortschaftsrates ermöglicht.

 

§ 81 Absatz 4 KVG LSA bestimmt, dass - soweit in den §§ 81 bis 88 KVG LSA keine besonderen Regelungen getroffen sind – die Vorschriften für die Gemeinderäte und für das Verfahren im Ortschaftsrat die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat mit Ausnahme von § 41 Absatz 1 Nr. 2 und 7 und § 45 Absatz 2 Nr. 1, 4 bis 21, Absatz 3 entsprechend anzuwenden sind.

 

In der Geschäftsordnung des Ortschaftsrates kann der Ortschaftsrat seine Verfahrensgrundsätze, nach denen die Ortschaftsratssitzung durchgeführt wird, festlegen.

 

Das Selbstorganisationsrecht des Ortschaftsrates lässt es aber auch zu, dass der Ortschaftsrat sich überhaupt keine Geschäftsordnung gibt. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass der Ortschaftsrat die Regelungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen inhaltlich übernehmen und für seine Arbeit in Anwendung bringen will. Die Beschlussfassung des Ortschaftsrates zur Anwendung dieser Geschäftsordnung ist dann notwendig.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 

Anlage:

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen und seine Ausschüsse