Betreff
Berufung des Stadtwehrleiters in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
Vorlage
32/3/19
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Berufung des Stadtwehrleiters, Herrn Sven Rasch, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.

 

Das Beamtenverhältnis ist für die Dauer von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten Funktionen.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

  • § 15 Abs. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBl. LSA S. 133)
  • § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz – LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S.648), mehrfach geändert sowie §§ 84, 85 und 87 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2019 (GVBl. LSA S. 176)
  • § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBl. LSA S. 445)
  • § 3 und 4 der 1. Änderung der Satzung über die Unterhaltung und Organisation der Freiwilligen Feurwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Feuerwehrsatzung) vom 03.12.2018

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Gardelegen wird durch den Stadtwehrleiter geleitet, er ist im Dienst Vorgesetzter ihrer Mitglieder. Die Befähigung und Eignung muss nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorliegen. Der Stadtwehrleiter muss Mitglied einer Ortsfeuerwehr, darf aber nicht gleichzeitig Ortswehrleiter oder stellvertretender Ortswehrleiter sein.

 

Nach den Vorschriften des § 7 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung der Hansestadt Gardelegen sind die Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehren der Hansestadt Gardelegen, im Verhinderungsfall der jeweilige stellvertretende Ortwehrleiter, vorschlagsberechtigt.

 

Gemäß § 15 Abs. 4 BrSchG LSA ist der Stadtwehrleiter auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

Am 20.08.2019 fand das entsprechende Vorschlagsverfahren für den Stadtwehrleiter der Hansestadt Gardelegen statt.

 

Mit Stimmenmehrheit wurde für die Funktion des Stadtwehrleiters der Kamerad Sven Rasch vorgeschlagen, Gegenvorschläge gab es nicht. Herr Rasch erfüllt die nach § 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und des § 3 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung der Hansestadt Gardelegen vorgeschriebenen Voraussetzungen.

 

Der Kamerad Sven Rasch hatte die Funktion des Stadtwehrleiters bereits seit 2013 inne und erfüllte diese Aufgabe mit sehr hohen Engagement.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: