Betreff
Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und Fahrtkosten für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene der Hansestadt Gardelegen - Aufwandsentschädigungssatzung -
Vorlage
33/3/19
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und Fahrtkosten für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene der Hansestadt Gardelegen (Aufwandsentschädigungssatzung).

 

Gleichzeitig tritt die Aufwandsentschädigungssatzung vom 14.09.2015 außer Kraft.

 

Gesetzliche Grundlage:

 

-      §§ 8, 30, 35, 45 Absatz 2 Nr. 1, 78 und 79 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBl. LSA S. 66)

-      Verordnung  über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen  (KomEVO)  vom 29.05.2019 (GVBl. LSA S.116)

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage der Verordnung über die Entschädigungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen vom 29.05.2019, in Kraft getreten am 01.07.2019, ist die Aufwandsentschädigungssatzung der Hansestadt Gardelegen entsprechend anzugleichen.

 

Der § 35 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019  regelt, dass in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene nach Maßgabe einer Satzung Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls haben.

Durch Satzung sind Einzelheiten zu regeln.

 

Daneben kann in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen nach Maßgabe einer Satzung eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt werden.

Die vorliegende Aufwandsentschädigungssatzung wurde auf der Grundlage der o. g. Verordnung erarbeitet. Sie regelt u. a. die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder in der Vertretung, Ortsbürgermeister, Ortschaftsräten, Freiwilligen Feuerwehren sowie sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten.

 

Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Stadtrates entsteht ein Mehrbedarf von jährlich ca.                  .


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (X)           Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (1.1.1.11.542101)  53.000,00 €    (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__