Beschluss:
Der Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen beschließt die in der Anlage beigefügte
1.
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung
der Hansestadt Gardelegen.
Gesetzliche
Grundlage
§§
1und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom
20.05.2014 (GVBl. LSA S. 182, 380), zuletzt geändert durch Gesetz vom
20. Juni 2019 (GVBl. LSA S. 126).
Sachverhalt:
Durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
wurde mit Beschluss vom 06.03.2017 für das Gebiet der Einheitsgemeinde
Hansestadt Gardelegen mit allen dazugehörenden Ortsteilen die Gefahrenabwehrverordnung
der Hansestadt Gardelegen beschlossen.
Mit der als Anlage beigefügten 1. Änderung
der Verordnung soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, der immer mehr
zunehmenden Verschmutzung unserer öffentlichen Straßen und öffentlichen
Anlagen, wie Grün- und Parkanlagen, Spiel-, Sport- und Bolzplätzen
entgegenzuwirken.
Neben der Verschmutzung spielt aber auch der
Umwelt- und Gesundheitsschutz eine tragende Rolle. Arglos weggeworfene Zigarettenkippen enthalten Gifte, die durch den
Regen ausgespült werden und in den Boden gelangen. Dramatischer wird es noch,
wenn Kleinkinder auf unseren Spielplätzen eine Zigarettenkippe verschlucken.
Dies kann bis hin zu Vergiftungserscheinungen mit Erbrechen, Durchfall und
Übelkeit führen.
Unser Ziel ist
es, mit dieser Regelung ein Umdenken bei den Verursachern anzustoßen, indem für
unterwegs anfallende Kleinstabfälle, wie im § 5 Abs. 4 der Verordnung
vorgeschrieben, die bereitgestellten Papierkörbe zu verwenden sind.
Gemäß § 101 Abs. 1 SOG LSA wurde der Entwurf
der 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung dem Altmarkkreis Salzwedel, als
Fachaufsichtsbehörde, zusammen mit der positiven Stellungnahme des
Revierkommissariates Gardelegen vorgelegt. Die Zustimmung wurde durch den
Altmarkkreis Salzwedel erteilt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: