Betreff
1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Gardelegen
Vorlage
31/3/19
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die in der Anlage beigefügte

1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung  der Hansestadt Gardelegen.

 

Gesetzliche Grundlage

§§ 1und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2014 (GVBl. LSA S. 182, 380), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2019 (GVBl. LSA S. 126).

 

 


Sachverhalt:

Durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen wurde mit Beschluss vom 06.03.2017 für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen mit allen dazugehörenden Ortsteilen die Gefahrenabwehrverordnung  der Hansestadt Gardelegen beschlossen.

 

Mit der als Anlage beigefügten 1. Änderung der Verordnung soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, der immer mehr zunehmenden Verschmutzung unserer öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen, wie Grün- und Parkanlagen, Spiel-, Sport- und Bolzplätzen entgegenzuwirken.

 

Neben der Verschmutzung spielt aber auch der Umwelt- und Gesundheitsschutz eine tragende Rolle. Arglos weggeworfene Zigarettenkippen enthalten Gifte, die durch den Regen ausgespült werden und in den Boden gelangen. Dramatischer wird es noch, wenn Kleinkinder auf unseren Spielplätzen eine Zigarettenkippe verschlucken. Dies kann bis hin zu Vergiftungserscheinungen mit Erbrechen, Durchfall und Übelkeit führen.

 

Unser Ziel ist es, mit dieser Regelung ein Umdenken bei den Verursachern anzustoßen, indem für unterwegs anfallende Kleinstabfälle, wie im § 5 Abs. 4 der Verordnung vorgeschrieben, die bereitgestellten Papierkörbe zu verwenden sind.

 

Gemäß § 101 Abs. 1 SOG LSA wurde der Entwurf der 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung dem Altmarkkreis Salzwedel, als Fachaufsichtsbehörde, zusammen mit der positiven Stellungnahme des Revierkommissariates Gardelegen vorgelegt. Die Zustimmung wurde durch den Altmarkkreis Salzwedel erteilt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: