Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Potzehne, Stefan Fehse, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten Funktionen.
Gesetzliche Grundlagen:
- § 15 Abs. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBl. LSA S. 133)
- § 6 Beamtengesetz des
Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz – LGB LSA) vom 15.12.2009
(GVBl. LSA S.648), mehrfach geändert sowie §§ 84, 85 und 87 neu gefasst
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2019 (GVBl. LSA S. 176)
- § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBl. LSA S. 445)
Sachverhalt:
Auf der Versammlung zum Vorschlagsverfahren zur Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Ortschaft Potzehne am 28.08.2019 wurde der Kamerad Stefan Fehse zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Potzehne für den Zeitraum von 6 Jahren vorgeschlagen.
Gemäß § 15 Abs. 4 BrSchG ist der Ortswehrleiter auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.
Der Kamerad Stefan Fehse erfüllt die Voraussetzungen zur Funktionsübertragung gemäß § 3 Abs. 4 der LVO-FF.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: