Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt überplanmäßige Auszahlungen für die Straßenbaumaßnahme in Lindenthal, Dompfaffweg und Nachtigallweg in Höhe von 39.100 Euro.
Gesetzliche Grundlage:
§ 105 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA)
in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Punkt 5 der Hauptsatzung der Hansestadt
Gardelegen.
Sachverhalt:
Die überplanmäßigen Auszahlungen werden aus Gründen der Herstellung eines fachgerechten Straßenbaus sowie durch zusätzliche Bauleistungen erforderlich.
Im Zuge der Leitungsverlegung für Trink- und Abwasser wurde innerhalb der gewachsenen Erdschichten eine Humusschicht aus altem Waldboden vorgefunden. Für die Herstellung der Tragfähigkeit der neu zu bauenden Straße in diesem Abschnitt muß die Humusschicht ausgebaut und durch tragfähige Schichten ersetzt werden.
Zusätzliche Leistungen werden im Bereich der Anbindungen der Straßenkörper an die vorhandenen Wege erforderlich. Das Straßenprojekt beinhaltet die Herstellung der Aufmündungsbereiche nicht, die Befestigung dieser Bereiche ist auf Grund der Scherkräfte jedoch notwendig.
Zur Deckung der zusätzlichen Kosten wurde beim Fördermittelgeber ein Antrag auf Erhöhung der anteiligen Zuwendung beantragt.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 39.100 € erfolgt aus den Mehreinzahlungen aus der Investitionshilfe (6.1.1.10/9001.681100) und aus Mehreinzahlungen aus Fördermitteln (5.4.1.10/6332.681100).
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
(X ) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan (
X )
Buchungsstelle ( ) (
5.4.1.10/6332.785200 )
Aufwendungen
€ Auszahlungen 39.100
€
Erträge
€ Einzahlungen 25.500 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__