Betreff
Überplanmäßige Auszahlung Lindenthal Dompfaffweg/Nachtigallweg
Vorlage
H/3/2/19
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt überplanmäßige Auszahlungen für die Straßenbaumaßnahme in Lindenthal, Dompfaffweg und Nachtigallweg in Höhe von 39.100 Euro.

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 105 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in Verbindung mit § 6 Absatz 2 Punkt 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die überplanmäßigen Auszahlungen werden aus Gründen der Herstellung eines fachgerechten Straßenbaus sowie durch zusätzliche Bauleistungen erforderlich.

 

Im Zuge der Leitungsverlegung für Trink- und Abwasser wurde innerhalb der gewachsenen Erdschichten eine Humusschicht aus altem Waldboden vorgefunden. Für die Herstellung der Tragfähigkeit der neu zu bauenden Straße in diesem Abschnitt muß die Humusschicht ausgebaut und durch tragfähige Schichten ersetzt werden.

Zusätzliche Leistungen werden im Bereich der Anbindungen der Straßenkörper an die vorhandenen Wege erforderlich. Das Straßenprojekt beinhaltet die Herstellung der Aufmündungsbereiche nicht, die Befestigung dieser Bereiche ist auf Grund der Scherkräfte jedoch notwendig.

Zur Deckung der zusätzlichen Kosten wurde beim Fördermittelgeber ein Antrag auf Erhöhung der anteiligen Zuwendung beantragt.

 

Die Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 39.100 erfolgt aus den Mehreinzahlungen aus der Investitionshilfe (6.1.1.10/9001.681100) und aus Mehreinzahlungen aus Fördermitteln (5.4.1.10/6332.681100). 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (X  )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                ( X )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (  5.4.1.10/6332.785200 )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen     39.100     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen       25.500    

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__