Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- den Entwurf des Bebauungsplanes Mieste
Wohnstandort “Am Schützenhaus” zu billigen
- die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gesetzliche
Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Begründung:
Am 15.04.2019
wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Mieste Wohnstanort “Am Schützenhaus” gefasst.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
Hinweise und Belange der Behörden wurden im Entwurf des Bebauungsplanes
berücksichtigt.
Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt
wurden untersucht und bewertet. Es ist mit geringen Beeinträchtigungen zu
rechnen, welche durch die Realisierung geeigneter Maßnahmen weitestgehend
vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Hinweise von Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit wurden ebenfalls im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt.
In der Genehmigungsfassung des Flächennutzungsplanes der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ist die Fläche als Entwicklungsfläche
Wohnbaufläche und als Fläche des Gemeinbedarfs dargestellt. Das Vorhaben steht
im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung Bebauungsplan, Stand Januar 2020
Gestaltungsplan, Stand Januar 2020
Begründung, Stand Januar 2020
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( X
) Nein: ( )
Veranschlagung im
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan ( X )
Buchungsstelle (
) (5.2.1.10/6021.785100)
Aufwendungen
€
Auszahlungen 16.000,00
€
Erträge
€
Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis
20__