Betreff
Feuerwehrgerätehaus Gardelegen - Aufhebung des Sperrvermerks und Beschluss zur Durchführung der Planung des Anbaus
Vorlage
59/6/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.            die Aufhebung des Sperrvermerks für das Vorhaben „Errichtung eines   

        Anbaus am Feuerwehrgerätehaus in Gardelegen“.

 

2.            die Durchführung von Planungsleistungen für den geplanten Anbau.

 


Sachverhalt:

 

Das Feuerwehrgerätehaus in Gardelegen wurde Mitte der 1990er Jahre errichtet.

Es weist Stellplätze für 10 Feuerwehrfahrzeuge und ein Sonderfahrzeug FTZ  sowie alle erforderlichen Funktions-, Technik-, Lager-, Aufenthalts- und Nebenräume auf. Gegenwärtig sind in der Freiwilligen Feuerwehr 9 Frauen, 45 Männer und 17 Jugendliche aktiv.

 

Bei Feuerwehreinsätzen in den vergangenen Jahren erwiesen sich die vorhandenen Umkleideräume als zu klein.

Nach § 12 DGUV – Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr – ist eine Feuerwehreinrichtung so zu gestalten, dass „insbesondere unter Einsatzbedingungen Gefährdungen für Feuerwehrangehörigen vermieden werden“ (Abs. 1) sowie, dass „eine Gefährdung insbesondere durch Schadstoffe von der Einsatzstelle und eine Kontaminationsverschleppung“  zu vermeiden sind (Abs. 3).

 

Es stehen nur Spinde zur Unterbringung der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung. Spinde, die die gleichzeitige sichere Aufbewahrung von Privatbekleidung ermöglichen – passen nicht in die Räume.

Schon jetzt stehen 9 Spinde im Flur.

 

Da keine Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Privatkleidung vorhanden sind, wurde Kleidung auch oft auf dem Fußboden abgelegt, was gerade bei Feuerwehreinsätzen das zügige Verlassen der Umkleideräume behinderte und außerdem eine Unfallgefahr darstellte. (Siehe § 12 Abs. 1 DGUV)

 

Aus den Gründen des § 12 Abs. 3 DGUV soll daher eine gesonderte Aufbewahrung von persönlicher Schutzausrüstung, getrennt von der Privatkleidung (sogenannte „Schwarz-Weiß-Trennung“) erfolgen.

 

Die Ortsfeuerwehr Gardelegen hat den Großteil des Einsatzgeschehens in der Einheitsgemeinde abzuwickeln – allein im Jahr  2018 112 von 201 Einsätzen und im Jahr  2019 104 von 192 Einsätzen.

 

Gerade auch auf Grund dieser Einsatzhäufigkeit ist eine Vergrößerung des Umkleidebereichs dringend erforderlich, was nur durch einen zusätzlichen Anbau erfolgen kann.

 

Es ist geplant, unmittelbar an die vorhandenen Umkleideräume auf der Nord-Ost-Seite des Gebäudes jeweils einen Umkleideraum für Frauen und für Männer sowie einen Lagerraum anzubauen.

 

Zur Finanzierung der Baumaßnahme sollen Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen genutzt werden, welche von den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet im freiwilligen Verfahren bereits entrichtet wurden bzw. bis Ende 2021 noch zu entrichten sind.

 

Nach dem Sanierungsrecht besteht die Möglichkeit, diese Einnahmen vor Ende der Sanierungszeit für weitere Maßnahmen in der Altstadt Gardelegen einzusetzen. Ansonsten müssten sie an den Fördermittelgeber Bund und Land zurückgeführt werden.

 

Die Maßnahme wurde mit Beschluss zur Haushaltsfassung Investitionsplan 5.2.1.10/6151.785100  mit einem Sperrvermerk versehen, welcher nun aufzuheben wäre, damit die Planung starten kann.

 

Aus den bisherigen Einnahmen stehen ca. 40.000 € zur Verfügung, die in diesem Jahr für die Erarbeitung einer Entwurfsplanung genutzt werden können. Im kommenden Jahr ist mit Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen in Höhe von 300.000 € zu rechnen. Mit diesen Mitteln soll die Planung zu Ende geführt sowie die Baumaßnahme ausgeführt werden.

 

Für die Durchführung der Planungsleistungen ist die Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich.  

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (x)          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      ( )            Investitionsplan                   (x)

 

Buchungsstelle                                                         ( 5.2.1.10/6151.785100 )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen 40.000,00 €     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                                             

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

 

-               Lageplan

 

-               Grundriss EG (Auszug)