Beschluss:
Der Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen beschließt die 2. Änderung der
Satzung über die Unterhaltung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Feuerwehrsatzung)
Gesetzliche
Grundlage:
§§ 8 und 45 des
Kommunalverfassungsgesetzes LSA (KVG LSA) vom 17.06.2014, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 05. April 2019 (GVBL. LSA S. 66)
§§ 1 und 2 des Brand- und
Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG LSA)
v. 7.06.2001, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBL. LSA
S. 133)
Sachverhalt:
Durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
wurde mit Beschluss vom 03.12.2018 die Satzung über die Unterhaltung und
Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt
Gardelegen (Feuerwehrsatzung) beschlossen.
Nach nunmehr 1-jähriger Anwendung der
Satzung wurde festgestellt, dass sich eine Änderung in der Organisation der
Bereichsaufteilung erforderlich macht. Die Ortsfeuerwehr Kloster Neuendorf war
bislang dem Bereich 1 zugeordnet. Die räumliche Trennung zeigt, dass es im
aktiven Feuerwehrdienst organisatorisch von Vorteil ist, die Ortsfeuerwehr
Kloster Neuendorf dem Bereich 2 zuzuordnen. Demzufolge wurde in der
Stadtwehrleitung darüber befunden, Kloster Neuendorf dem Bereich 2 zuzuordnen.
Desweiteren ist es auch der eigene Wunsch der Ortsfeuerwehr.
In der Synopse ist die Änderungen kursiv und
unterstrichen dargestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: