Betreff
2. Änderung der Satzung über die Unterhaltung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Feuerwehrsatzung)
Vorlage
62/6/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Unterhaltung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Feuerwehrsatzung)

 

 

Gesetzliche Grundlage:

 

§§ 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA (KVG LSA) vom 17.06.2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2019 (GVBL. LSA S. 66)

§§ 1 und 2 des Brand- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz BrSchG LSA) v. 7.06.2001, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBL. LSA S. 133)

 

 


Sachverhalt:

 

Durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen wurde mit Beschluss vom 03.12.2018 die Satzung über die Unterhaltung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Feuerwehrsatzung) beschlossen.

 

Nach nunmehr 1-jähriger Anwendung der Satzung wurde festgestellt, dass sich eine Änderung in der Organisation der Bereichsaufteilung erforderlich macht. Die Ortsfeuerwehr Kloster Neuendorf war bislang dem Bereich 1 zugeordnet. Die räumliche Trennung zeigt, dass es im aktiven Feuerwehrdienst organisatorisch von Vorteil ist, die Ortsfeuerwehr Kloster Neuendorf dem Bereich 2 zuzuordnen. Demzufolge wurde in der Stadtwehrleitung darüber befunden, Kloster Neuendorf dem Bereich 2 zuzuordnen. Desweiteren ist es auch der eigene Wunsch der Ortsfeuerwehr.   

 

In der Synopse ist die Änderungen kursiv und unterstrichen dargestellt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: