Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
beschließt die Berufung des stellvertretenden Stadtwehrleiters, Herrn Andreas
Kuschfeldt, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Das
Beamtenverhältnis ist für die Dauer von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem
Ausscheiden aus den dafür bestimmten Funktionen.
Gesetzliche
Grundlage
- §
15 Abs. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt
geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBl. LSA S. 133)
- § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz –
LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S.648), mehrfach geändert sowie §§ 84,
85 und 87 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2019
(GVBl. LSA S. 176)
- § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger
Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBl. LSA S. 445)
§ 3 und 4 der 1. Änderung der Satzung über die Unterhaltung und
Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt
Gardelegen (Feuerwehrsatzung)
Sachverhalt:
Die Stadtwehrleitung besteht aus dem
Stadtwehrleiter als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Gardelegen
und den 5 stellvertretenden Stadtwehrleitern (Bereichsleitern).
Die Befähigung und Eignung muss nach der
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorliegen.
Nach den Vorschriften des § 7 Abs. 1 der
Feuerwehrsatzung der Hansestadt Gardelegen sind die Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehren der Hansestadt Gardelegen, im Verhinderungsfall der jeweilige
stellvertretende Ortwehrleiter, vorschlagsberechtigt.
Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA ist der
Stadtwehrleiter bzw. seine Stellvertreter auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr
für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.
Am 04.02.2020 fand das entsprechende
Vorschlagsverfahren für die stellvertretenden Stadtwehrleiter der Hansestadt
Gardelegen statt.
Mit Stimmenmehrheit wurde für die Funktion
des stellvertretenden Stadtwehrleiters im Bereich 2 der Kamerad Andreas
Kuschfeldt vorgeschlagen, Gegenvorschläge gab es nicht. Herr Kuschfeldt erfüllt die nach § 3 Abs. 4 der
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und des § 3 Abs. 1
der Feuerwehrsatzung der Hansestadt Gardelegen vorgeschriebenen
Voraussetzungen.
Der Kamerad Kuschfeldt hatte die Funktion
des stellvertretenden Stadtwehrleiters bereits seit 2014 inne und erfüllte
diese Aufgabe mit sehr hohem Engagement.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( x )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
Protokollauszug - Wehrleiterdienstberatung