Betreff
Berufung des stellvertretenden Stadtwehrleiter in das Ehrenbamtenverhältnis auf Zeit
Vorlage
66/6/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Berufung des stellvertretenden Stadtwehrleiters, Herrn Torsten Pilzecker, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.

 

Das Beamtenverhältnis ist für die Dauer von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten Funktionen.

 

Gesetzliche Grundlage

 

  • § 15 Abs. 4 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12.07.2017 (GVBl. LSA S. 133)
  • § 6 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz – LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S.648), mehrfach geändert sowie §§ 84, 85 und 87 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2019 (GVBl. LSA S. 176)
  • § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBl. LSA S. 445)
  • § 3 und 4 der 1. Änderung der Satzung über die Unterhaltung und Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen (Feuerwehrsatzung) vom 03.12.2018

 

 


Sachverhalt:

Begründung

 

Die Stadtwehrleitung besteht aus dem Stadtwehrleiter als Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Gardelegen und den 5 stellvertretenden Stadtwehrleitern (Bereichsleitern).

 

Die Befähigung und Eignung muss nach der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorliegen.

 

Nach den Vorschriften des § 7 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung der Hansestadt Gardelegen sind die Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehren der Hansestadt Gardelegen, im Verhinderungsfall der jeweilige stellvertretende Ortwehrleiter, vorschlagsberechtigt.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA ist der Stadtwehrleiter bzw. seine Stellvertreter auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen.

 

Am 04.02.2020 fand das entsprechende Vorschlagsverfahren für die stellvertretenden Stadtwehrleiter der Hansestadt Gardelegen statt.

 

Mit Stimmenmehrheit wurde für die Funktion des stellvertretenden Stadtwehrleiters im Bereich 4 der Kamerad Torsten Pilzecker vorgeschlagen, Gegenvorschläge gab es nicht. Herr Pilzecker erfüllt die nach § 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren und des § 3 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung der Hansestadt Gardelegen vorgeschriebenen Voraussetzungen.

 

Der Kamerad Pilzecker hatte die Funktion des stellvertretenden Stadtwehrleiters bereits seit 2014 inne und erfüllte diese Aufgabe mit sehr hohem Engagement.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( x )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

 

Protokoll - Wehrleiterdienstberatung