Betreff
Aufhebung des Sperrvermerks für "Kleinbahnhof"
Vorlage
68/6/20
Aktenzeichen
OW
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt

 

die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt für die Stadtumbau-Ost-Maßnahme „Kleinbahnhof“ (5.2.1.10/6008.785100).

 

 


Sachverhalt:

Die haushaltrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens liegen jetzt vor.

Der Stadtrat hatte das geplante Vorhaben in den Haushalt 2019/2020 der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik „Stadtumbau Ost Aufwertung, Sicherungsmaßnahmen an historischen Gebäuden“ mit Position 5.2.1.10/6008.785100 aufgenommen, weil die Sicherung des Gebäudekomplexes (und die anschließende Sanierung des Objekts zur Wiederaufnahme einer Nutzung; diese weiterführende Maßnahme ist noch nicht Gegenstand dieser Fördermaßnahme) im Rahmen der Herstellung einer geordneten städtebaulichen Situation dringend geboten ist.
Gleichzeitig ist die Realisierung der Maßnahme mit einem Sperrvermerk markiert worden, weil zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Haushalt die haushaltrechtlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben waren (die Förderzusage des Fördermittelgebers und damit die finanzielle Grundlage). 


Durch das Landesverwaltungsamt ist vor Kurzem der Bewilligungsbescheid zur Förderung der Maßnahme in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die Jahre 2020/2021 erteilt worden.
Bei der bewilligten Förderung handelt es sich um eine 100-prozentige Förderung für den Erwerb und die Sicherung des ehemaligen Kleinbahnhofs; ein Eigenanteil des Investors ist nicht erforderlich.


Der ehemalige Kleinbahnhof befindet sich in Privateigentum.


Zur konkreten Umsetzung der geplanten Gesamtmaßnahme (Erwerb, Sicherung, anschließende Sanierung und Nutzungszuführung) wird die Hansestadt Gardelegen mit dem jetzigen Investor einen „Ordnungsmaßnahmenvertrag“ abschließen; dieser Vertrag wird durch den Sanierungsträger der Stadt, die SALEG mbh, vorbreitet und im Rahmen seiner treuhänderischen Tätigkeit begleitet. Der Vertrag bildet die Grundlage für die konkrete Umsetzung des Projekts; in ihm werden die Inhalte für den Erwerb und die Sicherung sowie die Inhalte der perspektivischen weiterführenden Sanierung beschrieben; er bildet gleichzeitig die Grundlage für die Abrechnung der bewilligten Fördermittel.


Finanzielle Auswirkungen für die Hansestadt Gardelegen entstehen durch den Einsatz von Eigenmitteln für die Vergütung der Leistungen des Sanierungsträgers, SALEG mbH, in Höhe von 1/3 der dafür anfallenden Kosten (im Jahre 2020 für die Maßnahme: ca. 1.200 €).
 
Die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt bildet die Voraussetzung für die Umsetzung des zuvor Beschriebenen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X  )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                  (X)

 

Buchungsstelle  (                                        )                     ( 5.2.1.10/6008.785100 )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen     3.500       

 

Erträge                                                                    Einzahlungen       2.300      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: