Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt für die Stadtumbau-Ost-Maßnahme „Kleinbahnhof“ (5.2.1.10/6008.785100).
Sachverhalt:
Die haushaltrechtlichen
Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens liegen jetzt vor.
Der Stadtrat hatte das geplante
Vorhaben in den Haushalt 2019/2020 der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik
„Stadtumbau Ost Aufwertung, Sicherungsmaßnahmen an historischen Gebäuden“ mit
Position 5.2.1.10/6008.785100 aufgenommen, weil die Sicherung des
Gebäudekomplexes (und die anschließende Sanierung des Objekts zur
Wiederaufnahme einer Nutzung; diese weiterführende Maßnahme ist noch nicht
Gegenstand dieser Fördermaßnahme) im Rahmen der Herstellung einer geordneten
städtebaulichen Situation dringend geboten ist.
Gleichzeitig ist die Realisierung der Maßnahme mit einem Sperrvermerk markiert
worden, weil zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Haushalt die
haushaltrechtlichen Voraussetzungen noch nicht gegeben waren (die Förderzusage
des Fördermittelgebers und damit die finanzielle Grundlage).
Durch das Landesverwaltungsamt ist vor Kurzem der Bewilligungsbescheid zur
Förderung der Maßnahme in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für die Jahre
2020/2021 erteilt worden.
Bei der bewilligten Förderung handelt es sich um eine 100-prozentige Förderung
für den Erwerb und die Sicherung des ehemaligen Kleinbahnhofs; ein Eigenanteil
des Investors ist nicht erforderlich.
Der ehemalige Kleinbahnhof befindet sich in Privateigentum.
Zur konkreten Umsetzung der geplanten Gesamtmaßnahme (Erwerb, Sicherung,
anschließende Sanierung und Nutzungszuführung) wird die Hansestadt Gardelegen
mit dem jetzigen Investor einen „Ordnungsmaßnahmenvertrag“ abschließen; dieser
Vertrag wird durch den Sanierungsträger der Stadt, die SALEG mbh, vorbreitet
und im Rahmen seiner treuhänderischen Tätigkeit begleitet. Der Vertrag bildet
die Grundlage für die konkrete Umsetzung des Projekts; in ihm werden die
Inhalte für den Erwerb und die Sicherung sowie die Inhalte der perspektivischen
weiterführenden Sanierung beschrieben; er bildet gleichzeitig die Grundlage für
die Abrechnung der bewilligten Fördermittel.
Finanzielle Auswirkungen für die Hansestadt Gardelegen entstehen durch den
Einsatz von Eigenmitteln für die Vergütung der Leistungen des
Sanierungsträgers, SALEG mbH, in Höhe von 1/3 der dafür anfallenden Kosten (im
Jahre 2020 für die Maßnahme: ca. 1.200 €).
Die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt bildet die Voraussetzung für die
Umsetzung des zuvor Beschriebenen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: (
X ) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
(X)
Buchungsstelle ( ) ( 5.2.1.10/6008.785100
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen 3.500 €
Erträge
€ Einzahlungen 2.300 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen: