Mitteilung:
Mit dieser Vorlage wird eine Übersicht über Bauvorhaben, für die Fördermittel aus der Städtebauförderung bewilligt worden sind, zur Kenntnis gegeben.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Vorhaben, die nicht Bestandteil des gegenwärtigen Haushalts 2019/2020 sind, werden durch Aufnahme in den Haushalt 2021/2022 bzw. durch Einzelbeschluß für die jeweilige Maßnahme hergestellt.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Städtebauförderung erhält die Hansestadt Gardelegen Fördermittel aus den folgenden Programmen:
- Denkmalschutz an historischen Gebäuden
- Stadtumbau Ost – Aufwertung
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)
Die Programme werden jährlich fortgeschrieben; die Anträge auf Förderung sind
jährlich beim Landesverwaltungsamt zu stellen.
Gegenwärtig stehen für die in der Anlage aufgeführten Bauvorhaben die jeweils
benannten Förderbeträge zur Verfügung.
Insgesamt sind aus den 3 Förderprogrammen für die Hansestadt
Gardelegen
5.583.500 Euro verfügbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: (
) Nein: ( X )
Veranschlagung
in Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: