Betreff
Städtebau-Fördermittel für Abbruch Wohnhaus WGG
Vorlage
71/7/20
Aktenzeichen
OW
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt im Rahmen der Weiterführung der Städtebaufördermaßnahme „Bertolt-Brecht-Straße/OdF-Straße“ die Maßnahme zum Abbruch des WGG-Wohnhauses Stendaler Straße 91, 91a, 93.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Wohnungsgenossenschaft Gardelegen beabsichtigt, den leerstehenden Wohnblock Stendaler Straße 91, 91a, 93 abreißen zu lassen; hierzu hat sie bei der Hansestadt Gardelegen einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln aus dem Städtebauförderprogramm für das Projektjahr 2021 gestellt.

Der Antrag ist durch den Städtebaufördermittel-Treuhänder der Hansestadt Gardelegen, SALEG mbH, geprüft und in die Liste der Maßnahmen zur Anmeldung von Fördermitteln für das Jahr 2021 aufgenommen und beim Land Sachsen-Anhalt angemeldet worden; dort hat eine Vorprüfung der Anmeldungen inzwischen stattgefunden.

 

Im Ergebnis der Prüfung und als Voraussetzung für den Zuwendungsbescheid ist die Zustimmung des Stadtrats der Hansestadt Gardelegen zum geplanten Vorhaben erforderlich, da der Haushalt für das Haushaltsjahr, in dem die Abbruchmaßnahme durchgeführt werden, noch nicht besteht.

 

Die geplanten Kosten belaufen sich gemäß Projektanmeldung auf 86.388,40 €; die Maßnahme ist zu 100 Prozent förderfähig.

Nach Freilegung des Grundstücks ist seitens der WGG eines Zwischenbegrünung und ggf. eine bedarfsgerechte städtebaulich angepaßte Wohn-Neubebauung vorgesehen.

 

Mit der Realisierung der Maßnahme wird der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Städtebaufördergebiet „Bertolt-Brecht-Straße/OdF-Straße“ Rechnung getragen.

 

Die geplante Maßnahme soll in den Haushalt 2021/2022 für die Durchführung 2021 aufgenommen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__