Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Flurstückes 415, der Flur 7, der Gemarkung Dannefeld gemäß § 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung
3. die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen
gesetzliche Grundlage – Baugesetzbuch (BauGB) in derzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Für eine Teilfläche des Flurstücks 415, der Flur 7, der Gemarkung Dannefeld besteht eine konkrete Anfrage bezüglich der Bebaubarkeit. Eine bereits gestellte Bauvoranfrage des Bauwilligen beim Altmarkkreis Salzwedel wurde zurückgezogen, da sich das Grundstück planungsrechtlich gesehen im Außenbereich befindet.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3.400 m².
Das Gebiet wird begrenzt:
- Norden – landwirtschaftlicher Hof
- Osten – Gartenflächen
- Süden – Gartenflächen mit anschließender Wohnbebauung
- Westen – Straße “Alter Hof” mit Wohnbebauung
Um eine zukünftige Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das ausgewiesene Gebiet des Geltungsbereiches liegt in der Dorfmitte und würde sich infrastrukturell sehr gut als Wohngebiet eignen. Es sind keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen (Straßenziehung, Ver- und Entsorgung) erforderlich.
Dannefeld ist im Besitz eines rechtgültigen Flächennutzungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist für den vorgesehenen Geltungsbereich Dorfgebiet ausgewiesen. Die Hansestadt Gardelegen hat für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gardelegen einen Flächennutzungsplan erarbeitet. In der Genehmigungsfassung des Flächennutzungsplanes ist das Gebiet als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Die Durchführung des Verfahrens erfolgt nach § 13 a BauGB – Bebauung der Innenentwicklung. Es handelt sich um eine Nachverdichtung und einer Fläche von weniger als 20.000 m².
Mit dem Vorhabenträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
Lageplan