Betreff
Aufstellung - Bebauungsplan Dannefeld "Alter Hof"
Vorlage
75/7/20
Aktenzeichen
MP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.            die Aufstellung des Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Flurstückes 415, der Flur 7, der Gemarkung Dannefeld gemäß § 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

2.            die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung

 

3.            die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

 

 

gesetzliche Grundlage – Baugesetzbuch (BauGB) in derzeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt:

 

Für eine Teilfläche des Flurstücks 415, der Flur 7, der Gemarkung Dannefeld besteht eine konkrete Anfrage bezüglich der Bebaubarkeit. Eine bereits gestellte Bauvoranfrage des Bauwilligen beim Altmarkkreis Salzwedel wurde zurückgezogen, da sich das Grundstück planungsrechtlich gesehen im Außenbereich befindet.

 

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3.400 m².

 

Das Gebiet wird begrenzt:

- Norden – landwirtschaftlicher Hof

- Osten – Gartenflächen

- Süden – Gartenflächen mit anschließender Wohnbebauung

- Westen – Straße “Alter Hof” mit Wohnbebauung

 

Um eine zukünftige Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Das ausgewiesene Gebiet des Geltungsbereiches liegt in der Dorfmitte und würde sich infrastrukturell sehr gut als Wohngebiet eignen. Es sind keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen (Straßenziehung, Ver- und Entsorgung) erforderlich.

 

Dannefeld ist im Besitz eines rechtgültigen Flächennutzungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist für den vorgesehenen Geltungsbereich Dorfgebiet ausgewiesen. Die Hansestadt Gardelegen hat für das Gebiet der Einheitsgemeinde Gardelegen einen Flächennutzungsplan erarbeitet. In der Genehmigungsfassung des Flächennutzungsplanes ist das Gebiet als gemischte Baufläche ausgewiesen.

 

Die Durchführung des Verfahrens erfolgt nach § 13 a BauGB – Bebauung der Innenentwicklung. Es handelt sich um eine Nachverdichtung und einer Fläche von weniger als 20.000 m².

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

Lageplan