Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
1.
die
Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das
in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Berge, Flur 3, Teilstück
des Flurstücks 68/2.
2.
die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB.
3.
die
Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
In der Hansestadt
Gardelegen, Ortschaft Berge, Flur 3, Flurstück 68/2 mit einer Gesamtgröße von
19.592,0 m² soll auf einem Teilstück (ca. 1000 m²) des o.g. Flurstücks die
Vorbereitung zur Baufläche erfolgen. Die genaue Lage des Flurstückes ist der
Anlage zu entnehmen.
Eine Nutzung der
Teilfläche liegt derzeit nicht vor.
Verkehrstechnisch
ist das Flurstück an die Berger Dorfstraße angebunden. Nördlich befindet sich
das Restflurstück (Ackerland), getrennt durch einen Graben. Östlich grenzt
bereits eine Wohnbebauung entlang der Berger Dorfstraße an. Südlich befindet
sich ebenfalls Wohnbebauung entlang der Berger Dorfstraße (ehem. Junkergarten)
in Richtung Dorfmitte und mündet in die Berger Dorfstraße. Westlich grenzt
Grünfläche sowie Acker an.
Die Evangelische
Kirchengemeinschaft ist Eigentümer dieser Fläche. Ein Pachtvertrag wurde
zwischen dem Vorhabenträger und dem Eigentümer des Grundstückes geschlossen und
liegt dem Bauamt vor.
Es bietet sich an, eine Teilfläche des Flurstücks 68/2 einer geordneten
städtebaulichen Nutzung zuzuführen. Im Flächennutzungsplan ist für den
vorgesehenen Geltungsbereich Flächen für Landwirtschaft ausgewiesen. Mit
negativen Auswirkungen durch die Planung ist nicht zu rechnen, da nur eine
kleine Teilfläche einer Bebauung zugeführt werden soll.
Es ist beabsichtigt, die Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil einzubeziehen. Für die einbezogene Fläche sind keine
zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen (Straßenziehung, Ver- und Entsorgung)
erforderlich. Die vorhandene Bebauung der Straße „Berger Dorfstraße“ bildet
dabei den städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung und vorhandene
Bebauungsstruktur).
Mit dem Vorhabenträger wird zur Kostenregelung ein Städtebaulicher
Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.
Anlage - Flurkartenauszug
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__