Betreff
Aufstellung Ergänzungssatzung in der Ortschaft Berge
Vorlage
79/8/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

1.                   die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Berge, Flur 3, Teilstück des Flurstücks 68/2.

 

2.                   die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB.

 

3.                   die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 


Sachverhalt:

 

In der Hansestadt Gardelegen, Ortschaft Berge, Flur 3, Flurstück 68/2 mit einer Gesamtgröße von 19.592,0 m² soll auf einem Teilstück (ca. 1000 m²) des o.g. Flurstücks die Vorbereitung zur Baufläche erfolgen. Die genaue Lage des Flurstückes ist der Anlage zu entnehmen.

Eine Nutzung der Teilfläche liegt derzeit nicht vor.

Verkehrstechnisch ist das Flurstück an die Berger Dorfstraße angebunden. Nördlich befindet sich das Restflurstück (Ackerland), getrennt durch einen Graben. Östlich grenzt bereits eine Wohnbebauung entlang der Berger Dorfstraße an. Südlich befindet sich ebenfalls Wohnbebauung entlang der Berger Dorfstraße (ehem. Junkergarten) in Richtung Dorfmitte und mündet in die Berger Dorfstraße. Westlich grenzt Grünfläche sowie Acker an.

Die Evangelische Kirchengemeinschaft ist Eigentümer dieser Fläche. Ein Pachtvertrag wurde zwischen dem Vorhabenträger und dem Eigentümer des Grundstückes geschlossen und liegt dem Bauamt vor.

Es bietet sich an, eine Teilfläche des Flurstücks 68/2 einer geordneten städtebaulichen Nutzung zuzuführen. Im Flächennutzungsplan ist für den vorgesehenen Geltungsbereich Flächen für Landwirtschaft ausgewiesen. Mit negativen Auswirkungen durch die Planung ist nicht zu rechnen, da nur eine kleine Teilfläche einer Bebauung zugeführt werden soll.

Es ist beabsichtigt, die Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Für die einbezogene Fläche sind keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen (Straßenziehung, Ver- und Entsorgung) erforderlich. Die vorhandene Bebauung der Straße „Berger Dorfstraße“ bildet dabei den städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung und vorhandene Bebauungsstruktur).

Mit dem Vorhabenträger wird zur Kostenregelung ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.

 

Anlage - Flurkartenauszug


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__