Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt für die Stadtumbau-Ost-Maßnahme „Sicherung Empfangsgebäude Bahnhof“ und stimmt der Durchführung der Gesamtmaßnahme zu
Sachverhalt:
Der Stadtrat hatte das geplante Vorhaben "Sicherung Empfangsgebäude
Bahnhof" in den Haushalt 2019/ 2020 der Hansestadt Gardelegen unter der
Rubrik "Stadtumbau Ost Aufwertung, Sicherungsmaßnahmen an historischen
Gebäuden " in die Position 5.2.1.10/6008.785100 aufgenommen, weil die
Sicherung des Objekts zur Wiederaufnahme einer Nutzung im Rahmen der
Herstellung einer geordneten städtebaulichen Situation dringend geboten ist.
Das Bahnhofsgebäude ist ein Einzeldenkmal, welches Ende des 19. Jahrhundert
gebaut wurde. Es ist sowohl in baulicher als auch in funktioneller Hinsicht von
großer Bedeutung für die Hansestadt Gardelegen. Für Besucher ist es ein Tor zur
Stadt, welches Ihnen gleichzeitig einen ersten Eindruck über die Stadt
vermittelt. Ursprünglich waren im Gebäude verschiedene Funktionen
untergebracht, welche zur Verbesserung der Qualität des Reiseverkehrs
beitrugen.
Gegenwärtig ist das Gebäude leer stehend, für Bahnreisende unzugänglich und
nicht nutzbar.
Auch den Besuchern des Busbahnhofs (allgemeiner und Schülerfahrverkehr),
welcher sich vor dem Bahnhofsgebäude befindet, wird kein Service geboten.
Baulich verfällt das Gebäude, so dass sich Besuchern ein trostloses Bild
bietet.
Es besteht dringender Handlungsbedarf, wobei zunächst eine Sicherung des
Gebäudes durchzuführen ist. Die Realisierung dieser Maßnahme ist im
Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk markiert worden, weil zum Zeitpunkt des
Beschlusses über den Haushalt die Voraussetzungen für die Umsetzung der
Maßnahme noch nicht gegeben waren. Der Zuwendungsbescheid des
Fördermittelgebers lag noch nicht vor, es gab noch keinen Investor.
Mittlerweile liegen die Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens
vor.
Durch das Landesverwaltungsamt ist Ende 2019 der Bewilligungsbescheid zur
Förderung der Maßnahme in Höhe von 1.500.000 Euro erteilt worden. Bei der
bewilligten Förderung handelt es sich um
eine Förderung für die Sicherung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes; der
Eigenanteil des Investors beträgt 15%; ein
Kostenanteil für die Stadt zur direkten Durchführung der Baumaßnahme
ergibt sich nicht. Finanzielle Auswirkungen für die Hansestadt Gardelegen
entstehen durch den Einsatz von anteiligen Eigenmitteln für die Vergütung der
Leistungen der Sanierungsträgers, SALEG mbH, in Höhe von ca. 6.700 € pro Jahr.
Es gibt einen privaten Investor, welcher ein Nutzungskonzept einschließlich
einer Kostenschätzung erarbeitet hat.
Zur konkreten Umsetzung der geplanten Gesamtmaßnahme (Sicherung,
anschließende Sicherung und Nutzungszuführung) wird die Hansestadt Gardelegen
mit dem Investor einen „Ordnungsmaßnahmenvertrag“ abschließen. Dieser Vertrag
wird durch den Sanierungsträger der Stadt, die SALEG mbH, vorbereitet und im
Rahmen seiner treuhänderischen Tätigkeit begleitet. Der Vertrag bildet die
Grundlage für die konkrete Umsetzung des Projekts. In ihm werden die Inhalte
für die Sicherung sowie die Inhalte der perspektivischen weiterführenden
Sanierung beschrieben; er bildet gleichzeitig die Grundlage für die Abrechnung
der bewilligten Fördermittel.
Die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt bildet die Voraussetzung für
die Umsetzung der Maßnahme.
Finanzielle Auswirkungen:
Ja: (x)
Nein: ( )
Veranschlagung
in Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
(x)
Buchungsstelle ( ) ( 5.2.1.10/6008.785100)
Aufwendungen
€ Auszahlungen 6.700 €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche
Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: