Betreff
Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt für die Stadtumbau-Ost-Maßnahme "Sicherung Empfangsgebäude Bahnhof"
Vorlage
81/8/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt für die Stadtumbau-Ost-Maßnahme „Sicherung Empfangsgebäude Bahnhof“ und stimmt der Durchführung der Gesamtmaßnahme zu

 


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hatte das geplante Vorhaben "Sicherung Empfangsgebäude Bahnhof" in den Haushalt 2019/ 2020 der Hansestadt Gardelegen unter der Rubrik "Stadtumbau Ost Aufwertung, Sicherungsmaßnahmen an historischen Gebäuden " in die Position 5.2.1.10/6008.785100 aufgenommen, weil die Sicherung des Objekts zur Wiederaufnahme einer Nutzung im Rahmen der Herstellung einer geordneten städtebaulichen Situation dringend geboten ist.

 

Das Bahnhofsgebäude ist ein Einzeldenkmal, welches Ende des 19. Jahrhundert gebaut wurde. Es ist sowohl in baulicher als auch in funktioneller Hinsicht von großer Bedeutung für die Hansestadt Gardelegen. Für Besucher ist es ein Tor zur Stadt, welches Ihnen gleichzeitig einen ersten Eindruck über die Stadt vermittelt. Ursprünglich waren im Gebäude verschiedene Funktionen untergebracht, welche zur Verbesserung der Qualität des Reiseverkehrs beitrugen.

 

Gegenwärtig ist das Gebäude leer stehend, für Bahnreisende unzugänglich und nicht nutzbar.

Auch den Besuchern des Busbahnhofs (allgemeiner und Schülerfahrverkehr), welcher sich vor dem Bahnhofsgebäude befindet, wird kein Service geboten.

Baulich verfällt das Gebäude, so dass sich Besuchern ein trostloses Bild bietet.

 

Es besteht dringender Handlungsbedarf, wobei zunächst eine Sicherung des Gebäudes durchzuführen ist. Die Realisierung dieser Maßnahme ist im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk markiert worden, weil zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Haushalt die Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahme noch nicht gegeben waren. Der Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers lag noch nicht vor, es gab noch keinen Investor.

 

Mittlerweile liegen die Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens vor.

 

Durch das Landesverwaltungsamt ist Ende 2019 der Bewilligungsbescheid zur Förderung der Maßnahme in Höhe von 1.500.000 Euro erteilt worden. Bei der bewilligten Förderung  handelt es sich um eine Förderung für die Sicherung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes; der Eigenanteil des Investors beträgt 15%; ein  Kostenanteil für die Stadt zur direkten Durchführung der Baumaßnahme ergibt sich nicht. Finanzielle Auswirkungen für die Hansestadt Gardelegen entstehen durch den Einsatz von anteiligen Eigenmitteln für die Vergütung der Leistungen der Sanierungsträgers, SALEG mbH, in Höhe von ca. 6.700 € pro Jahr.

 

Es gibt einen privaten Investor, welcher ein Nutzungskonzept einschließlich einer Kostenschätzung  erarbeitet hat.

 

Zur konkreten Umsetzung der geplanten Gesamtmaßnahme (Sicherung, anschließende Sicherung und Nutzungszuführung) wird die Hansestadt Gardelegen mit dem Investor einen „Ordnungsmaßnahmenvertrag“ abschließen. Dieser Vertrag wird durch den Sanierungsträger der Stadt, die SALEG mbH, vorbereitet und im Rahmen seiner treuhänderischen Tätigkeit begleitet. Der Vertrag bildet die Grundlage für die konkrete Umsetzung des Projekts. In ihm werden die Inhalte für die Sicherung sowie die Inhalte der perspektivischen weiterführenden Sanierung beschrieben; er bildet gleichzeitig die Grundlage für die Abrechnung der bewilligten Fördermittel.

 

Die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt bildet die Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme.

                                                                                                                                

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (x)          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (x)

 

Buchungsstelle  (                                        )                  (     5.2.1.10/6008.785100)                       

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen           6.700 €

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: