Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Estedt und die damit verbundene überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 480.000 €
Gesetzliche Grundlage
§ 105
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit
§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen
Sachverhalt:
Die Ortsfeuerwehr Estedt nutzt für ihren Einsatz- und Ausbildungsdienst ein sehr veraltetes, marodes Gerätehaus. Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Scheune, die hilfsweise zu einem Gerätehaus umfunktioniert wurde. Die Räumlichkeiten entsprechen in keinster Weise den grundlegenden Anforderungen in Bezug auf Zweckmäßigkeit, Nutzflächengröße und Vorschriften des Unfallschutzes.
Aus diesem Grund wurde bereits am 11.06.2018 mit der aktuellen Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung vom Stadtrat beschlossen, eine Ersatzlösung in Form eines Neubaus mit höchster Priorität festzuschreiben.
Auch ein Grundstück wurde auftragsgemäß durch die Hansestadt Gardelegen ersteigert. Ebenso wurde im Doppelhaushalt 2019/2020 für die Maßnahme eine Planstelle 1.2.6.10.01/1025.785100 mit Haushaltsmitteln eröffnet. Da es noch keine Planungsgrundlagen oder Schätzungen gab, wurden erst einmal Kosten in Höhe von pauschal 500.000 € veranschlagt. Dabei war für das Haushaltsjahr 2019 eine Summe in Höhe von 50.000 € veranschlagt worden, wovon im Haushaltsjahr 2019 für erste Planungsleistungen 29.631,06 € verausgabt worden.
Das Ergebnis dieser Planungen entsprach jedoch nicht den finanziellen Möglichkeiten, so dass von einer Durchführung dieser Maßnahme in dem vorgeschlagenen Umfang abgesehen und nach anderen Wegen gesucht wurde.
Diese wurden nun gefunden. Erste Gespräche mit dem Planer und den Kammeraden haben bereits erfolgreich stattgefunden, so dass wir diese so wichtige Maßnahme nun endlich umsetzen können.
Mittlerweile liegen auch konkrete neue Planungen (Phase Vorplanung) für den Neubau vor. Auf der Grundlage der Kostenschätzung, die im Rahmen der Vorplanung erstellt worden ist, belaufen sich die Gesamtkosten für den Neubau auf voraussichtlich ca. 950.000 €. Eine abschließende Kostenberechnung, welche durch den Planer vorgenommen wird, ist dann Grundlage für die Ausschreibung.
Zur Absicherung der Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 480.000 € erforderlich, denn nur die Restsumme in Höhe von 20.368,94 € aus 2019 und der vorläufige Planansatz für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 450.000 €, insgesamt also rund 470.000 € , stehen derzeit für diese Maßnahme zu Verfügung.
Diese überplanmäßige Auszahlung wird durch die im Haushalt nicht geplante, aber vom Land erhaltene, Mehreinzahlung bei der Investpauschale 2020 gedeckt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: (X
) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
(X)
Buchungsstelle ( ) (1.2.6.10.01/1025.785100)
Aufwendungen
€ Auszahlungen 950.000 €
Erträge € Einzahlungen 0,00 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc.
13.600 €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 2090
Anlagen: