Betreff
Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage zur Verkehrsüberwachung im fließenden Straßenverkehr durch die Hansestadt Gardelegen und die damit verbundene außerplanmäßige Auszahlung
Vorlage
84/8/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Anschaffung  einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage zur Verkehrsüberwachung im fließenden Straßenverkehr  durch die Hansestadt Gardelegen und die damit verbundene außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 150.000 €

 

Gesetzliche Grundlage

 

§ 16 Abs. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) vom 31. Juli 2002 (GVBl. LSA S. 328), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Dezember 2018 (GVBl. LSA S. 443, 444) und § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO OWi) vom 2. März 2010 (GVBl. LSA S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. November 2019 (GVBl. LSA S. 940);

§ 105 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen

 

 


Sachverhalt:

 

Nach den genannten gesetzlichen Vorschriften sind im Land Sachsen-Anhalt neben der Polizei  die Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften zuständig.

 

Die Hansestadt Gardelegen hat sich entschlossen, zur Unterstützung der Polizei die Aufgabe der Verkehrsüberwachung im fließenden Straßenverkehr zu übernehmen.

Mit der Verkehrsüberwachung soll erreicht werden, dass sich die Verkehrssicherheitslage verbessert und somit Unfälle vermieden werden. Unser Augenmerk soll hauptsächlich auf die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeit vor Kindertageseinrichtungen, Schulen und in Bereichen, an denen eine Geschwindigkeitsreduzierung (30 km/h) angeordnet ist, liegen. Mit unserer eigenständigen Überwachung ist es uns dann möglich, bei temporären Besonderheiten wie Großveranstaltungen und Schulbeginn tätig zu werden und schnell und  unkompliziert auf Bürgerinformationen zu reagieren.

 

Die Verteilung der Erträge aus der Verkehrsüberwachung des fließenden Straßenverkehrs ist im § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 9.10.1992 (GVBl. LSA S. 718), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.3.2002 (GVBl. LSA S. 130) geregelt.

 

Demnach fließen die Einnahmen aus erteilten Verwarnungen (bis 55 €) der Hansestadt Gardelegen zu.

 

Die Ahndung durch Bußgeldbescheid, das heißt von Verstößen, für die eine Regelgeldbuße von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, sowie von Verstößen im Verwarngeldbereich, in denen das Verwarngeldangebot vom Verantwortlichen nicht akzeptiert wurde, erfolgt durch die Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt (ZBS). D.h. das Verfahren wird von uns an die ZBS abgegeben. Von den Einnahmen  erhält die Hansestadt Gardelegen jeweils 50 v.H.

 

Bei regelmäßigem Einsatz der Messanlage kann mit Erträgen von ca. 150.000 € pro Jahr gerechnet werden. Hier wurden die Durchschnittswerte der Jahre 2016 – 2018 unserer Nachbarstädte Haldensleben, Salzwedel und Stendal zu Grunde gelegt.

 

Für die Durchführung der Geschwindigkeitsmessung gibt es mehrere Möglichkeiten. Wir haben uns nach eingehender Prüfung grundsätzlich für eine mobile Anlage entschieden, die das Personal selbst bedient, um flexibel handeln zu können.

 

Nach Recherchen und Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren  Städten ist bei dem Erwerb einer mobilen Messanlage inklusive Fahrzeug mit einer einmaligen Investitionsauszahlung von ca. 150.000 € zu rechnen. In diesen Kosten sind das Gerät inkl. Schulung, die Auswertesoftware inkl. Schulung, der Fahrzeugumbau sowie das Fahrzeug selbst enthalten. Der Aufwand würde jährlich 15.000 EUR an Abschreibungen betragen.

 

Geprüft wurde auch das Anmieten einer mobilen Messanlage auf Stativ. Nach vorliegendem Angebot  ist bei Miete dieser Anlage ohne Fahrzeug mit einer jährlichen Miete  von 28.000 € zu rechnen. Zu diesen Kosten kommen noch die Schulung für das Gerät, die Auswertesoftware inkl. Schulung, der Fahrzeugumbau sowie das Fahrzeug. Der Aufwand würde jährlich 45.200 € bzw. ab dem 2. Jahr 37.100 € betragen.

 

Die Personalkosten sind bei beiden Varianten gleich bei.

 

Aufgrund der erheblich höheren Kosten im Aufwand bei der Anmietung, auch auf die Folgejahre gerechnet,  wird die Anschaffung der mobilen Geschwindigkeitsmessanlage zur Verkehrsüberwachung im fließenden Straßenverkehr durch die Hansestadt Gardelegen vorgeschlagen.

 

Die Finanzierung der nicht veranschlagten Investition erfolgt aus den Mehreinzahlungen bei der Investitionspauschale 2020.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                  (X)

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen       150.000 €            

 

Erträge                                                                    Einzahlungen              0,00 €        

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.               15.000 €         

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              2030

 

 


Anlagen: