Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt den Erlass und die Rückerstattung der Beiträge für Kindertageseinrichtungen für den Monat Mai 2020 für diejenigen Kinder, die die Notbetreuung im Monat Mai nicht in Anspruch genommen haben.
Gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA i.V. mit § 4 Abs. 8 der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen
Sachverhalt:
Durch die anhaltende Pandemielage waren auch im Monat Mai sehr viele Kinder von der Notbetreuung ausgeschlossen, bei uns ca. 70 %.
Für diese Kinder hat das Land Sachsen-Anhalt festgelegt, dass das Land Sachsen-Anhalt die Beiträge für den Monat Mai den Kommunen erstattet, wenn die Kommunen die Beitragspflicht erlassen bzw. den Betrag erstatten.
Da nicht genau klar war, wie sich die Regelungen zur Notbetreuung noch entwickeln, haben wir uns entschlossen, den Beitrag für die betroffenen Kinder zurückzuerstatten, selbstverständlich die Zustimmung des Stadtrates vorausgesetzt.
Dass
die Erstattung definitiv vorgenommen wird, ergibt sich aus dem gemeinsamen
Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für
Arbeit, Soziales und Integration vom 30.04.2020 „Erstattung der
Einnahmeverluste für Beitragsausfälle im April und Mai 2020 wegen nicht
erhobener Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz“.
Wir schlagen im Interesse der Eltern, die keinen Anspruch
auf Notbetreuung hatten und viele von ihnen unter Einschränkungen am
Arbeitsplatz, verbunden mit Gehaltsverlust, leben mussten, dieses Vorgehen vor.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( X
) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt diverse 432100
Investitionsplan ( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
Erlass vom 30.04.2020