Betreff
Erlass/Erstattung der Beiträge für Kindertageseinrichtungen für den Monat Mai 2020
Vorlage
87/8/20
Aktenzeichen
87/8/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt den Erlass und die Rückerstattung der Beiträge für Kindertageseinrichtungen für den Monat Mai 2020 für diejenigen Kinder, die die Notbetreuung im Monat Mai nicht in Anspruch genommen haben.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA i.V. mit § 4 Abs. 8 der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Durch die anhaltende Pandemielage waren auch im Monat Mai sehr viele Kinder von der Notbetreuung ausgeschlossen, bei uns ca. 70 %.

Für diese Kinder hat das Land Sachsen-Anhalt festgelegt, dass das Land Sachsen-Anhalt die Beiträge für den Monat Mai den Kommunen erstattet, wenn die Kommunen die Beitragspflicht erlassen bzw. den Betrag erstatten.

Da nicht genau klar war, wie sich die Regelungen zur Notbetreuung noch entwickeln, haben wir uns entschlossen, den Beitrag für die betroffenen Kinder zurückzuerstatten, selbstverständlich die Zustimmung des Stadtrates vorausgesetzt. 

Dass die Erstattung definitiv vorgenommen wird, ergibt sich aus dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 30.04.2020 Erstattung der Einnahmeverluste für Beitragsausfälle im April und Mai 2020 wegen nicht erhobener Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz“.

 

Wir schlagen im Interesse der Eltern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten und viele von ihnen unter Einschränkungen am Arbeitsplatz, verbunden mit Gehaltsverlust, leben mussten, dieses Vorgehen vor.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt diverse 432100     Investitionsplan          (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

Erlass vom 30.04.2020