Betreff
Projekt zur Stärkung der Gastronomie – Rückerstattung von 30 Euro für die Eltern, deren Kinder im Mai 2020 in der Notbetreuung waren
Vorlage
88/8/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt zum Dank an die Eltern und zur Unterstützung der ortsansässigen Gastronomen die Erstattung von 30 Euro der Beiträge für Kindertageseinrichtungen pro beitragspflichtigem Kind für Mai 2020 auf Antrag und gegen Vorlage einer Originalquittung eines in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen ortsansässigem Gastronomen (unabhängig davon, ob das Hauptaugenmerk auf Speisen oder Getränke liegt)

 

Die Erstattung muss bis spätestens 15.08.2020 beantragt worden sein.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA i.V. mit § 4 Abs. 8 der Hauptsatzung der Hansestadt Gardelegen

 

 


Sachverhalt:

 

Die vergangenen Wochen waren bestimmt durch das Bemühen die ortsansässige Wirtschaft in der Pandemielage zu unterstützen.

Gerade unsere ortsansässigen Gastronomen haben schwer unter der Krise zu leiden.

So kam in einem dieser Gespräche zwischen der Ausschussvorsitzenden des Sozial-, Jugend-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses und der Bürgermeisterin der Gedanke auf, dass auch wir als Stadt einen Beitrag leisten müssen, um unsere Stadt lebenswert zu erhalten.

Neben dem Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren kam die Idee, dass man sich auch gleichzeitig bei den Eltern bedanken könnte und wollte, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben und damit auch in dieser schwierigen Phase unser Land „am Laufen halten“.

Im Monat Mai lagen 591 Anträge auf Notbetreuung vor.

Durchschnittlich wurden jedoch nur um die 370 Betreuungsplätze in Anspruch genommen.

Von diesen Kindern gibt es auch noch Geschwister, die von der neuen Geschwisterregelung profitieren, d.h. das nur noch für ein Kind Beitrag beglichen werden muss.

Es ist davon auszugehen, dass es höchstens um die 500 Kinder betreffen und daher der Kostenaufwand bei ca. 15.000 Euro liegen würde, wenn alle Eltern einen entsprechenden Antrag stellen.

Der Antrag würde nur die persönlichen Daten anfordern. Die Quittung müsste im Original beigefügt werden. Und dann würde bürokratiearm die Erstattung erfolgen können.

Gemeinsam ersuchen die Vorsitzende des Sozial-, Jugend-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses sowie die Bürgermeisterin dieser Beschlussvorlage zuzustimmen, denn sie ist die einmalige Möglichkeit, zu zeigen, dass wir alle zusammenhalten und mit kreativen Ideen unterstützen können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt  ( 15 T € )      Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (  )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__