Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach  § 4 Abs. 2 BauGB  und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf des Bebauungsplanes Mieste “Am Schützenhaus” auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).

 

  1. Die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.

 

  1. Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. den Bebauungsplan Mieste “Am Schützenhaus“ in der Fassung vom Juni 2020 bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Ausführungen zu Auswirkungen auf die Umwelt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Plan, Begründung, Ausführungen zu Auswirkungen auf die Umwelt sowie der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Bebauungsplan Mieste “Am Schützenhaus” möchte die Hansestadt Gardelegen Bauflächen für den Bau von Eigenheimen im Ortsteil Mieste zur Verfügung stellen, um somit den steigenden Bedarf gerecht zu werden.

 

Die Erschließung erfolgt durch die Hansestadt Gardelegen.

 

Mit dem Vorhaben sind Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese wurden  in der Begründung und in den Ausführungen zu Auswirkungen auf die Umwelt erfasst und bewertet.

 

Die Öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgte entsprechend den Vorgaben des BauGB für die Dauer von einem Monat vom 30.03.2020 bis 04.05.2020. Einwendungen von Bürgern wurden nicht vorgebracht. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 11.03.2020 beteiligt.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Abwägungstabelle

Planzeichnung Stand Juni 2020

Begründung mit Ausführungen zu Auswirkungen auf die Umwelt Stand Juni 2020

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                ( X )

 

Buchungsstelle  (                                        )           (5.2.1.10/6021.785100)  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen  16.000,00 €

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__