Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen stellt das Ausscheiden der Stadträtin Annegret Baumgarten zum 01.05.2020 fest.
Gesetzliche Grundlage:
- § 40 Abs. 1 i. V. m. § 42 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2020 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBl. LSA S. 66)
Sachverhalt:
Frau Annegret Baumgarten, FDP, wurde am 26.05.2019 mit der Kommunalwahl zur Stadträtin gewählt. Sie ist verzogen und nicht mehr Bürgerin der Hansestadt Gardelegen.
Damit hat Frau Baumgarten ihre Wählbarkeit nachträglich verloren.
Die offizielle Ummeldung in den neuen Wohnort nahm sie rückwirkend zum 30.04.2020 vor.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__