Betreff
Aufstellung - Bebauungsplan Letzlingen "Buchtweg"
Vorlage
95/9/20
Aktenzeichen
MP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.         die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Flurstücke 1338/344, 1360/345, 1362/346, 340/8, 340/7, 336, 335, 300/13 sowie für Teilflächen der Flurstücke 300/7, 300/8, 300/9, 300/12, 1444/300 und 936/341 mit einer Gesamtfläche von ca. 77.000 m² der Flur 3 der Gemarkung Letzlingen gemäß § 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

2.         die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung

 

3.         die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

 

 

gesetzliche Grundlage – Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Gardelegen, der vor Kurzem Rechtskraft erlangt hat, soll für einen Flächenbereich (Geltungsbereich) am Buchtweg in Letzlingen jetzt die verbindliche Bauleiplanung durchgeführt werden.

 

Auf dem zirka 77.000 m² großen Gelände soll Baurecht für Neubau entstehen für
- eine Kindertagesstätte
- mehrere Wohnhäuser (Allgemeines Wohngebiet)
- eine Pflegeeinrichtung der Pfeifferschen Stiftungen, Magdeburg

 

Die Kapaziät und die baulichen Gegebenheiten des Gebäudekomplexes der Kita am gegenwärtigen Standort in der Magdeburger Straße erfüllen nicht mehr die Anforderungen, die sich für einen ordnungsgemäßen Kita-Betrieb ergeben. Der Gebäudekomplex besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die unterschiedliche Geschoßhöhen aufweisen und eine barrierefreie Bewegung innerhalb der Gebäudeteile nicht möglich machen, innenliegende Treppenhäuser erfüllen nicht die Anforderungen an Brandschutz und die gegenwärtige und perspektivische Zahl der Kinder überstiegt die momentane Kapazität am jetzigen Standort.
Der geplante Kita-Standort am Buchtweg liegt außerdem abseits der Bundesstraße B71 und bietet schon allein in dieser Hinsicht mehr Sicherheit für die jüngste Generation.

 

Im Ortsteil Letzlingen besteht nach wie vor Bedarf an Standorten für Eigenheim-Wohnbebauung. Die bisherigen Baugebiete sind allesamt bereits bebaut. Es ist erforderlich, dem anhaltenden Bedarf durch Ausweisung neuer Bauplätze gerecht zu werden. 

 

Die Pfeiffersche Stiftung (Pfeiffersche Stiftung zu Magdeburg-Cracau milde Stiftung bürgerlichen Rechts) beabsichtigt, in Letzlingen den Neubau einer Pflegeeinrichtung für Pflege, Betreuung und Unterstützung durchzuführen.

 

Am Standort “Buchtweg” entsteht damit die Möglichkeit zur Schaffung einer einzigartigen Kooperation.

 

Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 1338/344, 1360/345, 1362/346, 340/8, 340/7, 336, 335, 300/13 sowie Teilflächen der Flurstücke 300/7, 300/8, 300/9, 300/12, 1444/300 und 936/341.

 

Das Gebiet wird begrenzt:

- im Norden    – durch Wohnbebauung

- im Osten       – durch Acker

- im Süden      – durch Acker

- im Westen    – Gärten, Acker, Wohnbebauung Magdeburger Straße

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  ( X )          Nein: (   )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                ( X )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (100.000,00 € )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

Flurkartenauszug mit Darstellung des festgesetzten Geltungsbereichs