Betreff
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Biogasanlage im OT Schenkenhorst"
Vorlage
93/9/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

1.                   Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  “Biogasanlage OT Schenkenhorst” für das in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Schenkenhorst, Flur 1, Flurstück 248 gemäß § 2 BauGB.

 

2.                   Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3und  4 BauGB.

 

3.                   Die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung.

 

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Sachverhalt:

Die am Standort Schenkenhorst bestehende Biogasanlage wir derzeit auf der Basis der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung 402.3.9-44008/09/79 vom 29.Juni 2010 sowie mit dem Bescheid zur Änderungsanzeige N7035516 vom 23.11.2011 privilegiert mit einer elektrischen Leistung von etwa 549 kW betrieben. Das erzeugte Biogas wird in einem Blockheizkraftwerk verwertet und zu Strom und Wärme umgewandelt. Der Strom wird mittels einer Trafostation ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Wärme wird für die Biologie der Anlage und für den Holztrockner genutzt. Inputstoffe der Anlage sind Mais und Gülle von Landwirten im direkten Umkreis dr Anlage. Diese nehmen die entstehenden Gärreste (hochwertiger Dünger) wieder zurück.

Der Planungsraum schließt unmittelbar an die Straße Heidberg an und wird über die vorhandene Zufahrt erschlossen.

Die gesetzlichen Vorgaben für Biogasanlagen unterliegen in den zurück liegenden Jahren einem stetigen Wandel. Sowohl die planungsrechtlichen Anforderungen als auch die geänderten technischen Normen stellen die Betreiber von Biogasanlagen zunehmend vor neue Herausforderungen.

Die Erfordernis zur Überplanung des Standortes erwächst allein aus den planungsrechtlichen Schranklen des § 35v Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB).

Bauliche oder sonstige Veränderungen sind nicht erforderlich.

Die vorgesehene Planung soll den Bestand der Biogasanlage sichern.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll der Schaffung einer Investitions- und Planungssicherheit für den gewerblichen Betrieb der Anlage dienen.

Der Hansestadt Gardelegen entstehen für die Aufstellung des vorhabenbezogene Bebauungsplanes keine Kosten. Eine Regelung dazu  erfolgt im  Abschluss eines städtebaulichen Vertrages.  

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: