Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Einleitung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen für einen Teilbereich in der Ortslage Solpke.
Ausweisung im Bestand: Grünfläche und Grünfläche mit
Zweckbestimmung Spoprtplatz
Ausweisung NEU: Mischbaufläche
- Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkleit nach §§ 3, 4 und 4a BauGB
- Die Bürgermeisterin zu beauftragen diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Für den Ortsteil Solpke ist die Errichtung einer Kindertagesstätte dringend erforderlich. Ein Neubau am bisherigen Standort kann aufgrund der anstehenden Kinderzahlen nicht umgesetzt werden. Der Standort ist zu klein um den Anforderungen an eine kindgerechte Einrichtung gerecht zu werden.
Der jetzt vorgesehene Standort befindet westlich der Molkereistraße hinter dem Feuerwehrgerätehaus. Im Norden begrenzt durch die Bebauung der Straße Am Gartenweg und im Süden durch die Bebauung der Straße Salchauer Weg.
Die 1.Änderung des Flächennutzungsplanes steht im
Zusammenhang mit der Aufstellung ………..ergänzen
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind ist die Durchführung dieses Änderungsverfahrens erforderlich.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wurde für diesen Bereich die Festlegung
Grünfläche und Grünfläche mit der Zweckbindung Sportplatz aufgenommen. Diese
Festsetzung steht dem Bebauungsplan Kita Solpke
und Schaffung von
Wohnbauflächen………………….
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: (X
) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: