Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Flurstücke 591, 802/5, 842/5, 843/5, 840/6, 563 und 590 der Flur 7, der Gemarkung Solpke mit einer Fläche von ca. 2,67 ha gemäß § 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassuung.
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkleit nach §§ 3, 4 BauGB
- die Bürgermeisterin zu beauftragen diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Für den Ortsteil Solpke ist die Errichtung einer Kindertagesstätte dringend erforderlich. Ein Neubau am bisherigen Standort kann aufgrund der anstehenden Kinderzahlen nicht umgesetzt werden. Der Standort ist zu klein um den Anforderungen an eine moderne Einrichtung gerecht zu werden. Deshalb soll die Kita auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Solpke gebaut werden.
Der Standort befindet sich westlich der Molkereistraße hinter dem Feuerwehrhaus. Im Norden wird das Gebiet begrenzt durch die Bebauung der Straße Am Gartenweg und im Süden durch die Bebauung der Straße Sachauer Weg. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,67 ha und befindet sich auf den Flurstücken 591, 802/5, 842/5, 843/5, 840/6, 563 und 590 der Flur 7, der Gemarkung Solpke.
Um die geplante Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das ausgewiesene Gebiet des Geltungsbereiches eignet sich infrastrukturell sehr gut als Standort für eine Kindertagesstätte sowie für die Schaffung eines Wohngebietes.
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen wurde für diesen Bereich die Festsetzung Grünfläche und Grünfläche mit der Zweckbindung Sportplatz aufgenommen. Diese Festsetzung steht dem Vorhaben, Errichtung einer Kita und Schaffung von Wohnbauflächen, in seiner gegenwärtigen Fassung entgegen.
Da sich der Bebauungsplan aus dem rechtkräftigen Flächennutzungsplan in seiner gegenwärtig gültigen Fassung nicht entwickeln lässt, ist eine dem Bebauungsplanverfahren parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erforderlich.
Anlagen:
Flurkartenauszug mit Darstellung des festgesetzten Geltungsbereichs
Luftbildaufnahme mit Darstellung des festgesetzten Geltungsbereichs
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: (X
) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) ( )
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge
€ Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__