Betreff
Aufstellung - Bebauungsplan "Am Sportplatz" im Ortsteil Solpke
Vorlage
96/9/20
Aktenzeichen
MP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Flurstücke 591, 802/5, 842/5, 843/5, 840/6, 563 und 590 der Flur 7, der Gemarkung Solpke mit einer Fläche von ca. 2,67 ha gemäß § 8 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassuung.

 

  1. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkleit nach §§ 3, 4 BauGB

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt:

Für den Ortsteil Solpke ist die Errichtung einer Kindertagesstätte dringend erforderlich. Ein Neubau am bisherigen Standort kann aufgrund der anstehenden Kinderzahlen  nicht umgesetzt werden. Der Standort ist zu klein um den Anforderungen an eine moderne Einrichtung gerecht zu werden. Deshalb soll die Kita auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes in Solpke gebaut werden.

 

Der Standort befindet  sich westlich der Molkereistraße hinter dem Feuerwehrhaus. Im Norden wird das Gebiet begrenzt durch die Bebauung der Straße Am Gartenweg und im Süden durch die Bebauung der Straße Sachauer Weg. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2,67 ha und  befindet sich auf den Flurstücken 591, 802/5, 842/5, 843/5, 840/6, 563 und 590 der Flur 7, der Gemarkung Solpke.

 

Um die geplante Bebauung zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Das ausgewiesene Gebiet des Geltungsbereiches eignet sich infrastrukturell sehr gut als Standort für eine Kindertagesstätte sowie für die Schaffung eines Wohngebietes.

 

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen wurde für diesen Bereich die Festsetzung Grünfläche und Grünfläche mit der Zweckbindung Sportplatz aufgenommen. Diese Festsetzung steht dem Vorhaben, Errichtung einer Kita und Schaffung von Wohnbauflächen, in seiner gegenwärtigen Fassung entgegen.

 

Da sich der Bebauungsplan  aus dem rechtkräftigen Flächennutzungsplan in seiner gegenwärtig gültigen Fassung nicht entwickeln lässt, ist eine dem Bebauungsplanverfahren parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erforderlich.

 

 

Anlagen:

Flurkartenauszug mit Darstellung des festgesetzten Geltungsbereichs

Luftbildaufnahme mit Darstellung des festgesetzten Geltungsbereichs

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (X )          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__