Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- den Entwurf der Ergänzungssatzung
Dannefeld “Alter Hof” zu billigen
- die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gesetzliche
Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung
Begründung:
Am 15.06.2020
wurde durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen der Beschluss zur
Aufstellung der Ergänzungssatzung Dannefeld “Alter Hof” gefasst. Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt.
Hinweise und Belange der Behörden wurden im Entwurf der
Ergänzungssatzung berücksichtigt.
Hinweise von Bürgern im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit wurden keine vorgebracht.
Mit der Ergänzungssatzung sollen Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Für die einbezogenen Flächen
sind keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen (Straßenbau, Ver- und
Entsorgung) erforderlich. Die vorhandene Bebauung im Alten Hof bildet dabei den
städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung und vorhandene Bebauungstruktur). Das
Vorhaben steht im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung.
Auswirkungen des Vorhabens auf
das Landschaftsbild und den Naturhaushalt wurden untersucht und bewertet. Es
ist mit geringen Beeinträchtigungen zu rechnen, welche durch die Realisierung
geeigneter Maßnahmen weitestgehend vermieden bzw. ausgeglichen werden.
Weitere Angaben sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung Ergänzungssatzung, Stand September 2020
Begründung einschließlich Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung Stand
September 2020
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( X )
Veranschlagung im
Ergebnishaushalt ( ) Investitionsplan (
)
Buchungsstelle (
) ( )
Aufwendungen
€
Auszahlungen €
Erträge
€
Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche
Sonderposten
€
jährliche
Folgeaufwendungen bis 20__