Sachverhalt:
Auf der Jahreshauptversammlung mit Vorschlagsverfahren zur Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Ortschaft Dannefeld am 25.01.2020 wurde der Kamerad Tino Krehl zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Dannefeld für den Zeitraum von 6 Jahren vorgeschlagen.
Gemäß § 15 Abs. 3 BrschG ist der Ortswehrleiter auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Kamerad Tino Krehl erfüllt die Voraussetzungen zur Funktionsübertragung gemäß § 3 Abs. 4 der LVO-FF.
Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Dannefeld, Kamerad Tino Krehl, in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Das Ehrenbeamtenverhältnis ist für die Dauer von 6 Jahren bestimmt und endet mit dem Ausscheiden aus den dafür bestimmten Funktionen.
Gesetzliche Grundlagen:
• § 15 Abs.3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 07. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom12. Juli 2017 (GVBl.LSA S. 133)
• § 6 Beamtengesetz des Landes Sachesen Anhalt (Landesbeamtengesetz - LGB LSA) vom 15.12.2009 (GVBl. LSA S. 648), mehrfach geändert sowie §§ 84,85 und 87 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2019 (GVBl. LSA S. 176)
• § 3 Abs. 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBl. LSA S. 640), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015 (GVBl. LSA S. 445)
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: ( x )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__