Erweiterung des Fördergebiets "Lebendige Zentren - Altstadt und Bahnhofsvorstadt" durch Hinzunahme des Ortsteilzentrums Letzlingen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Erweiterung des Fördergebiets
„Lebendige Zentren - Altstadt und Bahnhofsvorstadt“
durch Hinzunahme des
Ortsteilzentrums Letzlingen
2. die Beauftragung der Fortschreibung und Ergänzung des Integrierten Gemeindlichen
Entwicklungskonzeptes (IGEK) als
Voraussetzung zur Fördergebietserweiterung
3. die Aufnahme der
Fördermaßnahme „Ortsteilzentrum Letzlingen“ und der Planungsleistung zur
zur Fortschreibung und Ergänzung des IGEK in den Haushalt 2021/
2022
Sachverhalt:
Bund und Länder haben sich auf eine neue Struktur für die
Städtebauförderung ab dem Jahre 2020 geeinigt. Die neue Programmstruktur
besteht aus drei Säulen:
1. Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
2. Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung - lebenswerte Quartiere gestalten
Bestehende Fördergebiete der Hansestadt Gardelegen werden angepasst bzw.
zusammengelegt und in die neue Programmstruktur wie folgt eingeordnet:
Bestandteil der Fördersäule 1 werden Maßnahmen im Bereich der Altstadt und
der Bahnhofsvorstadt sein (ehemals Städtebaulicher Denkmalschutz, Stadtumbau -
Altstadt/ Bahnhofsvorstadt, ASO - Lebenswerte Altstadt und Bahnhofsvorstadt).
Zur Fördersäule 3 werden Maßnahmen in den Bereichen
"Schlüsselkorb" und "Bertolt-Brecht-Straße/OdF -Straße"
gehören.
Maßnahmen, welche der Fördersäule 2 zugeordnet werden könnten, gibt es
gegenwärtig in der Hansestadt Gardelegen nicht.
Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Lebendigen Zentren werden
eingesetzt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung,
Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen
Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren
in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und
zur Förderung der Nutzungsvielfalt.
Abweichend von den
bisherigen Fördergrundsätzen besteht nunmehr die Möglichkeit, Fördergebiete
auch in Zentren von Ortsteilen vorzusehen.
Gegenwärtig weist vor allem das Zentrum des Ortsteils Letzlingen einen
dringenden Sanierungsbedarf auf.
Auf Grund folgender Tatsachen hat sich das Erscheinungsbild des gesamten
Marktbereichs in den letzten zwei Jahren sehr zum Negativen entwickelt:
Durch den Abbruch einer an das Kulturhaus angrenzenden Immobilie, der
ehemaligen Konsumschule, entstand eine große Baulücke.
Die ehemalige Kaufhalle wurde leergezogen und soll ebenfalls abgebrochen
werden.
Der Marktplatz weist eine desolate Befestigung auf, so dass die Nutzung eingeschränkt
ist.
Zur Beseitigung o. g. städtebaulicher Missstände hat sich in Letzlingen
eine Projektgruppe gebildet, die ein Konzept zur Sanierung des gesamten
Marktbereiches sowie des Kulturhauses erarbeitet hat (sh. Anlage)
Inhalt des Konzepts sind u. a. folgende geplante Maßnahmen:
- Rekultivierung von Grünflächen und Neugestaltung einer Fläche an der B 71
- Neugestaltung des gesamten Marktplatzes einschließlich der Kreisstraße K
1101, der
Parkflächen und straßenbegleitenden
Radwege
- Umbau und Erweiterung der Kulturhauses (Mehrzweckraum, Sanitäranlagen,
Küche)
Wie im Konzept formuliert „soll der Ortskern des Ortsteiles Letzlingen
unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an Ökologie,
Energieeffizienz, Städtebauästhetik und Wirtschaftlichkeit, im Interesse der
Stabilisierung der Bevölkerungs- und Infrastruktur einer der größten Ortsteile
der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen zukunfts-orientiert gestaltet
werden.“
Zur Durchführung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist eine Unterstützung
durch Fördermittel dringend erforderlich.
Das in der beigefügten Karte dargestellte Flächenareal soll als
Geltungsbereich für die Erweiterung des Fördergebiets zum Tragen kommen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
(X) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
(X)
Buchungsstelle ( ) ( 5.2.1.10/6005.785100 )
Aufwendungen
€ Auszahlungen 15.000,00 €
Erträge € Einzahlungen 10.000,00 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen:
- Konzept “Sanierung Marktbereich und Kulturhaus Letzlingen in den Jahren
2020 -2022”
- Lageplan, Ortsteil Letzlingen