Betreff
Städtebauförderung Gardelegen

Erweiterung des Fördergebiets "Lebendige Zentren - Altstadt und Bahnhofsvorstadt" durch Hinzunahme des Ortsteilzentrums Letzlingen
Vorlage
115/10/20
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. die Erweiterung  des Fördergebiets „Lebendige Zentren - Altstadt und Bahnhofsvorstadt“     

    durch Hinzunahme des Ortsteilzentrums Letzlingen

2. die Beauftragung der Fortschreibung und Ergänzung des Integrierten  Gemeindlichen 

    Entwicklungskonzeptes (IGEK) als Voraussetzung zur Fördergebietserweiterung

3. die Aufnahme der Fördermaßnahme „Ortsteilzentrum Letzlingen“ und der Planungsleistung zur  

    zur Fortschreibung und Ergänzung des IGEK in den Haushalt 2021/ 2022   

 


Sachverhalt:

 

Bund und Länder haben sich auf eine neue Struktur für die Städtebauförderung ab dem Jahre 2020 geeinigt. Die neue Programmstruktur besteht aus drei Säulen:

 

1. Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne

2. Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung - lebenswerte Quartiere gestalten

 

Bestehende Fördergebiete der Hansestadt Gardelegen werden angepasst bzw. zusammengelegt und in die neue Programmstruktur wie folgt eingeordnet:

 

Bestandteil der Fördersäule 1 werden Maßnahmen im Bereich der Altstadt und der Bahnhofsvorstadt sein (ehemals Städtebaulicher Denkmalschutz, Stadtumbau - Altstadt/ Bahnhofsvorstadt, ASO - Lebenswerte Altstadt und Bahnhofsvorstadt).

Zur Fördersäule 3 werden Maßnahmen in den Bereichen "Schlüsselkorb" und "Bertolt-Brecht-Straße/OdF -Straße" gehören.

Maßnahmen, welche der Fördersäule 2 zugeordnet werden könnten, gibt es gegenwärtig in der Hansestadt Gardelegen nicht.

 

Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Lebendigen Zentren werden eingesetzt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt.

 

Abweichend von den bisherigen Fördergrundsätzen besteht nunmehr die Möglichkeit, Fördergebiete auch in Zentren von Ortsteilen vorzusehen.

 

Gegenwärtig weist vor allem das Zentrum des Ortsteils Letzlingen einen dringenden Sanierungsbedarf auf.

Auf Grund folgender Tatsachen hat sich das Erscheinungsbild des gesamten Marktbereichs in den letzten zwei Jahren sehr zum Negativen entwickelt:

Durch den Abbruch einer an das Kulturhaus angrenzenden Immobilie, der ehemaligen Konsumschule, entstand eine große Baulücke.

Die ehemalige Kaufhalle wurde leergezogen und soll ebenfalls abgebrochen werden.

Der Marktplatz weist eine desolate Befestigung auf, so dass die Nutzung eingeschränkt ist.

 

Zur Beseitigung o. g. städtebaulicher Missstände hat sich in Letzlingen eine Projektgruppe gebildet, die ein Konzept zur Sanierung des gesamten Marktbereiches sowie des Kulturhauses erarbeitet hat (sh. Anlage)

 

Inhalt des Konzepts sind u. a. folgende geplante Maßnahmen:

- Rekultivierung von Grünflächen und Neugestaltung einer Fläche an der B 71

- Neugestaltung des gesamten Marktplatzes einschließlich der Kreisstraße K 1101, der   

  Parkflächen und straßenbegleitenden Radwege

- Umbau und Erweiterung der Kulturhauses (Mehrzweckraum, Sanitäranlagen, Küche)

 

Wie im Konzept formuliert „soll der Ortskern des Ortsteiles Letzlingen unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an Ökologie, Energieeffizienz, Städtebauästhetik und Wirtschaftlichkeit, im Interesse der Stabilisierung der Bevölkerungs- und Infrastruktur einer der größten Ortsteile der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen zukunfts-orientiert gestaltet werden.“

 

 

Zur Durchführung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme ist eine Unterstützung durch Fördermittel dringend erforderlich.

 

Das in der beigefügten Karte dargestellte Flächenareal soll als Geltungsbereich für die Erweiterung des Fördergebiets zum Tragen kommen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (X)          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                  (X)

 

Buchungsstelle  (                                        )             ( 5.2.1.10/6005.785100         )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen    15.000,00 €          

 

Erträge                                                                    Einzahlungen      10.000,00 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

 

-       Konzept “Sanierung Marktbereich und Kulturhaus Letzlingen in den Jahren 

        2020 -2022”

-       Lageplan, Ortsteil Letzlingen