Betreff
Satzung - Ergänzungssatzung Dannefeld "Alter Hof"
Vorlage
159/13/21
Aktenzeichen
MP
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die Abwägung gemäß § 1 Abs.7 BauGB der fristgemäß vorgebrachten Hinweise und Anregungen im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 zum Entwurf der Ergänzungssatzung Dannefeld “Alter Hof” auf Grundlage der Abwägungstabelle (Anlage).

 

  1. Die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu übernehmen.

 

  1. Die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Ergänzungssatzung Dannefeld “Alter Hof“ in der Fassung vom März 2021 bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

 

  1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, den Satzungsbeschluss entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Plan und Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 

Gesetzliche Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung

 


Sachverhalt:

 

Mit der vorliegenden Ergänzungssatzung Dannefeld “Alter Hof” wird die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau von einem Eigenheim im Ortsteil Dannefeld geschaffen.

 

Das Grundstück befindet sich im Privateigentum. Mit dem Vorhaben sind Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Diese wurden in der Begründung und in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfasst und bewertet.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgte entsprechend den Vorgaben des BauGB für die Dauer von einem Monat vom 23.11.2020 bis 28.12.2020. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben bzw. e-mail vom 05.11.2020 beteiligt.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte eine Änderung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Grundzüge der Planung wurden nicht berührt. Es erfolgte eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 22.03.2021 bis 06.04.2021. Die von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit e-mail vom 04.03.2021 erneut beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Abwägung aufgeführt und wurden bewertet.

 

 

 

 

 

Anlagen:

Abwägungstabelle

Planzeichnung Stand März 2021

Begründung Stand März 2021

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Stand März 2021

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: ( X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )           (                                         )  

 

Aufwendungen                                                                                                   

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__