Betreff
Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsdurchführung 2015
Vorlage
191/17/21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für die Haushaltsführung 2015.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 120 Abs.1 KVG LSA in der zurzeit geltenden Fassung

 

 

 


Sachverhalt:

Die Jahresrechnung der Hansestadt Gardelegen für das Haushaltsjahr 2015 mit den dazugehörenden Anlagen, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung Vermögensrechnung (Bilanz), Anhang Rechenschaftsbericht, Anlagen und Belegwesen wurde auf der Grundlage des § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 der zurzeit geltenden Fassung erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsamt zur Bestätigung vorgelegt.

Der Rechenschaftsbericht des RPA liegt mit Datum vom 31.08.2021 vor.

Die getroffene Beanstandung wurde korrigiert.

Auf Grundlage des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes steht einer Entlastung der Bürgermeisterin nichts entgegen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (x)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: