Beschluss:
Der Stadtrat
der Hansestadt Gardelegen beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für die
Haushaltsführung 2015.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 120 Abs.1
KVG LSA in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Die
Jahresrechnung der Hansestadt Gardelegen für das Haushaltsjahr 2015 mit den
dazugehörenden Anlagen, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung
Vermögensrechnung (Bilanz), Anhang Rechenschaftsbericht, Anlagen und Belegwesen
wurde auf der Grundlage des § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz Land
Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 der zurzeit geltenden Fassung erarbeitet und
dem Rechnungsprüfungsamt zur Bestätigung vorgelegt.
Der
Rechenschaftsbericht des RPA liegt mit Datum vom 31.08.2021 vor.
Die
getroffene Beanstandung wurde korrigiert.
Auf Grundlage
des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes steht einer Entlastung der
Bürgermeisterin nichts entgegen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (x)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: