Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Einleitung des Verfahrens zur
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
„Altstadt Gardelegen“ und den Entwurf der Sanierungsaufhebungssatzung.
2. die Einleitung der Beteiligungsverfahren
nach § 137 BauGB (Beteiligung der Betroffenen) und § 139 BauGB (Beteiligung
öffentlicher Auftraggeber).
Gesetzliche Grundlagen:
- Beschluss Nr. 71/11/IX/91 über den
Beginn Vorbereitender Untersuchungen vom 24.04.1991
- Beschluss Nr. 285/32/93, Satzungsbeschluss
über die städtebauliche
Sanierungsmaßnahme „Altstadt Gardelegen“
vom 05.07.1993
Sachverhalt:
I. Ausgangs- bzw. Beschlusslage
Mit dem Beschluss am 24.04.1991
hat der Stadtrat die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen zur Ermittlung
von Beurteilungsgrundlagen zwecks Festsetzung eines Sanierungsgebietes für die
Altstadt beschlossen, um die von Verfall und städtebaulichen Missständen
geprägte historische Altstadt zu retten. Das Ergebnis der Vorbereitenden
Untersuchungen stellte den dringenden Sanierungsbedarf für die Altstadt
aufgrund gravierender städtebaulicher Mängel fest und formulierte Ziele für
eine städtebauliche Sanierung. Dies führte am 05.07.1993 zum Beschluss der
Sanierungssatzung. Die Saleg ist als Sanierungsträger seit 07.07.1993 im
Auftrag der Stadt tätig.
Mit Datum vom 03.10.1993 wurde die
beschlossene Sanierungssatzung genehmigt. Durch ortsübliche Bekanntmachung am
13.11.1993 wurde die Satzung rechtswirksam (§ 143 BauGB).
Durch die frühzeitige förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes ergab sich für die Hansestadt Gardelegen die
Chance, Städtebaufördermittel aus dem Programm „Städtebauliche Sanierung“ zu
beantragen und bewilligt zu bekommen. Im Rahmen dessen wurden
Sanierungsmaßnahmen mit insgesamt 19 Millionen Euro gefördert. 13,6 Millionen
Euro waren Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt. Die
Hansestadt finanzierte die Maßnahme mit 5,4 Millionen Euro.
27 Jahre später kann konstatiert
werden, dass die Städtebauliche Sanierung im Sanierungsgebiet „Altstadt
Gardelegen“ erfolgreich durchgeführt wurde. Damit ist gemäß § 162 (1) Ziffer 1
BauGB die Sanierungssatzung aufzuheben.
II. Beschlussgegenstand:
Zu 1:
Der Stadtrat der Hansestadt
Gardelegen beschließt den Entwurf zur Aufhebung der Sanierungssatzung für das
Sanierungsgebiet „Altstadt Gardelegen“.
In den Überleitungsvorschriften
für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen wird im § 235 Abs. 4
BauGB verallgemeinernd geregelt, dass Sanierungssatzungen, die vor dem 1.
Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, grundsätzlich bis zum 31. Dezember
2021 aufzuheben sind. Daraus ergibt sich für die Hansestadt Gardelegen die
Terminabfolge für die Einleitung zur Aufhebung der Sanierungssatzung.
Etwas anderes gilt nur, wenn
entsprechend § 142 Absatz 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die
Durchführung der Sanierung festgelegt worden ist. Eine Frist für die
Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Altstadt Gardelegen“ ist nicht beschlossen
worden.
In der von der Saleg
erarbeiteten Anlage 2 – „Begründung zur
Aufhebung der Sanierungssatzung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet
Altstadt Gardelegen“ sind alle wesentlichen Punkte zusammenfassend dargestellt,
aus denen erkennbar ist, dass die Mängel und Missstände im Gebiet der Altstadt
im Wesentlichen behoben wurden und somit die gesetzliche Voraussetzung gemäß §
162 (1) Ziffer 1 BauGB vorliegt, um die Sanierungssatzung aufzuheben.
Nach Aufhebung der
Sanierungssatzung wird die Hansestadt Gardelegen das Grundbuchamt ersuchen, die
Sanierungsvermerke zu löschen.
Zu 2:
Im Rahmen der gesetzlich
vorgeschriebenen Beteiligung nach §§ 137 und 139 BauGB ist die Beteiligung der
Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger geboten, um die Fragen des
Abschlusses und deren Rechtsfolgen zu klären.
Deshalb werden auf Grundlage
dieses Einleitungsbeschlusses das Beteiligungsverfahren nach § 137 BauGB
(Beteiligung der Betroffenen) und § 139 BauGB (Beteiligung öffentlicher
Aufgabenträger) durchgeführt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen:
Anlage 1:
Entwurf der
Sanierungsaufhebungssatzung für das Sanierungsgebiet „Altstadt Gardelegen“
nebst Kartenauszug mit Geltungsgebiet
der Sanierungsaufhebungssatzung
Anlage 2:
Begründung zum Entwurf der
Sanierungsaufhebungssatzung für „Altstadt Gardelegen“