Betreff
Aufstellung - Ergänzungssatzung Ortsteil Köckte "Köckter Feldstraße"
Vorlage
201/17/21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.                   die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Köckte, Flur 6, Flurstück 198 mit einer Teilfläche von ca. 8.000 m²

 

2.                   die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB

 

3.                   die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen

 

 

 

gesetzliche Grundlage:               

Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

 


Sachverhalt:

Für das Flurstück 198, der Flur 6 der Gemarkung Köckte besteht eine konkrete Anfrage zur Schaffung von Wohnbauland (ca. 8.000 m²). Der Antragsteller hat zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.

Das Grundstück befindet sich in einem Biosphärenreservat und grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet; es ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen. Die betroffene Fläche zur Bauflächenschaffung fällt nicht in den Bereich des Landschaftsschutzgebiets.

 

Die Lage des Grundstücks mit der nicht unter besonderem Schutz stehenden Fläche ermöglicht es, den Teilbereich des Flurstücks 198 einer geordneten städtebaulichen Nutzung zuzuführen und durch eine Ergänzungssatzung die Außenbereichsfläche dem bebauten Ortsteil gemäß § 34 (4) einzubeziehen.

Für die einbezogene Fläche sind zusätzliche Erschließungsmaßnahmen (Straßenziehung, Ver- und Entsorgung) nicht erforderlich. Die vorhandene Bebauung der Straße „Köckter Feldstraße“ bildet dabei den städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung und vorhandene Bebauungsstruktur).

 

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung hat eine Fläche von ca. 8.000 m² und wird wie folgt eingegrenzt:

 

- Norden –„Fritz-Schulz-Straße“ ohne gegenüberliegender Wohnbebauung

- Osten – „Köckter Feldstraße“ mit gegenüberliegender Wohnbebauung

- Süden – „Zum Neuen Damm“ mit gegenüberliegendem Agrarbetrieb

- Westen – agrarwirtschaftliche Nutzung

 

Mit dem Vorhabenträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.

 

Mit dem Beschluss der Aufstellung wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren (§§ 3 und 4 BauGB) haben Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger dann die Möglichkeit, ihre Anliegen zum Vorhaben einzubringen. Über die eingebrachten Belange berät der Stadtrat anschließend erneut.

 

 

Hinweis:

 

Die erste und zweite Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung (165/14/21; 183/16/21) wurden in den Stadtratssitzungen am 14.06.2021 sowie am 20.09.2021 von der jeweiligen Tagesordnung genommen.

 

 

 

Anlagen:

Lageplan

Auszug aus dem FNP

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (x)

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: