Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das in der Anlage dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Köckte, Flur 6, Flurstück 198 mit einer Teilfläche von ca. 8.000 m²
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 und § 4 BauGB
3. die Bürgermeisterin zu beauftragen, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen
gesetzliche Grundlage:
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
Sachverhalt:
Für das Flurstück 198, der Flur 6 der Gemarkung Köckte besteht eine konkrete Anfrage zur Schaffung von Wohnbauland (ca. 8.000 m²). Der Antragsteller hat zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt.
Das Grundstück befindet sich in einem Biosphärenreservat und grenzt an ein Landschaftsschutzgebiet; es ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen. Die betroffene Fläche zur Bauflächenschaffung fällt nicht in den Bereich des Landschaftsschutzgebiets.
Die Lage des Grundstücks mit der nicht unter besonderem Schutz stehenden Fläche ermöglicht es, den Teilbereich des Flurstücks 198 einer geordneten städtebaulichen Nutzung zuzuführen und durch eine Ergänzungssatzung die Außenbereichsfläche dem bebauten Ortsteil gemäß § 34 (4) einzubeziehen.
Für die einbezogene Fläche sind zusätzliche Erschließungsmaßnahmen (Straßenziehung, Ver- und Entsorgung) nicht erforderlich. Die vorhandene Bebauung der Straße „Köckter Feldstraße“ bildet dabei den städtebaulichen Rahmen (Art der Nutzung und vorhandene Bebauungsstruktur).
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung hat eine Fläche von ca. 8.000 m² und wird wie folgt eingegrenzt:
- Norden –„Fritz-Schulz-Straße“ ohne gegenüberliegender Wohnbebauung
- Osten – „Köckter Feldstraße“ mit gegenüberliegender Wohnbebauung
- Süden – „Zum Neuen Damm“ mit gegenüberliegendem Agrarbetrieb
- Westen – agrarwirtschaftliche Nutzung
Mit dem Vorhabenträger wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Der Hansestadt Gardelegen entstehen keine Kosten.
Mit dem Beschluss der Aufstellung
wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren
(§§ 3 und 4 BauGB) haben Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger dann
die Möglichkeit, ihre Anliegen zum Vorhaben einzubringen. Über die
eingebrachten Belange berät der Stadtrat anschließend erneut.
Hinweis:
Die erste und zweite
Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung (165/14/21; 183/16/21) wurden in den
Stadtratssitzungen am 14.06.2021 sowie am 20.09.2021 von der jeweiligen
Tagesordnung genommen.
Anlagen:
Lageplan
Auszug aus dem FNP
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (x)
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: