Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beruft Herrn Andreas Hensel zum Gemeindewahlleiter und Herrn Maik Machalz zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu den Kommunalwahlen 2022.
Gesetzliche Grundlage:
§ 9 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert am 19. 03. 2021 (GVBl. LSA S. 98)
Sachverhalt:
Grundsätzlich ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA der Wahlleiter in den Gemeinden der Bürgermeister*in (Gemeindewahlleiter). Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA kann die Vertretung (Stadtrat) abweichend davon einen anderen Beschäftigten der Gemeinde zum Wahlleiter und Stellvertreter berufen.
Die Verwaltung schlägt die Berufung von Herrn Andreas Hensel zum Gemeindewahlleiter vor, da er Leiter des Dezernates I – Innere Verwaltung, Bürger- und Rechtsangelegenheiten ist, zu dem auch der Aufgabenbereich der Organisation von Wahlen gehört.
Als stellvertretender Gemeindewahlleiter wird Herr Maik Machalz, Leiter des Dezernates II – Bauen und Finanzen – zur Berufung vorgeschlagen.
Die Berufung gilt bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
( ) Nein: (X )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle ( ) (
)
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge € Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen bis 20__
Anlagen: