Betreff
Berufung des Gemeindewahlleiters und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters zu den Kommunalwahlen 2022
Vorlage
213/18/21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beruft Herrn Andreas Hensel zum Gemeindewahlleiter und Herrn Maik Machalz zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter zu den Kommunalwahlen 2022.

 

Gesetzliche Grundlage:

§ 9 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert am 19. 03. 2021 (GVBl. LSA S. 98)

 

 


Sachverhalt:

 

Grundsätzlich ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA der Wahlleiter in den Gemeinden der Bürgermeister*in (Gemeindewahlleiter). Stellvertreter ist jeweils der Vertreter im Amt.

 

Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KWG LSA kann die Vertretung (Stadtrat) abweichend davon einen anderen Beschäftigten der Gemeinde zum Wahlleiter und Stellvertreter berufen.

 

Die Verwaltung schlägt die Berufung von Herrn Andreas Hensel zum Gemeindewahlleiter vor, da er Leiter des Dezernates I – Innere Verwaltung, Bürger- und Rechtsangelegenheiten ist, zu dem auch der Aufgabenbereich der Organisation von Wahlen gehört.

 

Als stellvertretender Gemeindewahlleiter wird Herr Maik Machalz, Leiter des Dezernates II – Bauen und Finanzen – zur Berufung vorgeschlagen.

Die Berufung gilt bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: