Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt die Erste Änderung der
Nutzungsordnung und Nutzungsentgeltordnung für kommunale Einrichtungen in der
Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen
Gesetzliche Grundlage
§§ 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA (KVG LSA) vom
17.06.2014, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021
(GVBl. LSA S. 100)
Sachverhalt:
Durch den Stadtrat der Hansestadt Gardelegen wurde mit Beschluss vom
06.11.2017 die Nutzungsordnung und Nutzungsentgeltordnung für kommunale
Einrichtungen in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen beschlossen.
Die Änderung des § 9 Abs. 4 dient der weitergehenden Förderung des
ehrenamtlichen Engagements der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen
Feuerwehr der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen. Danach werden die
Räumlichkeiten der Dorfgemeinschaftshäuser aktiven Feuerwehrangehörigen für
private Anlässe unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Nachweis der aktiven
Mitgliedschaft erfolgt im Vorfeld der Nutzung durch eine Bestätigung des
Ordnungsamtes.
Weitere Änderungen haben sich aufgrund ausgeschiedener bzw. neuer
Einrichtungen und bzgl. der Nutzungsgebühren ergeben.
In der Synopse sind die Änderungen kursiv und unterstrichen dargestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja: ( x
) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( x ) Investitionsplan ( )
Buchungsstelle (
5.7.3.11* ) ( )
Aufwendungen
€ Auszahlungen €
Erträge
€ Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen:
Anlage 1 Synopse
Anlage 2 Benennung der Änderungen