Betreff
Beschluss zur Bestimmung des Wahltages zur Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters der Hansestadt Gardelegen im Jahr 2022 und Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbungen
Vorlage
214/18/21
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

1.       Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt, den Wahltag zur Wahl einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters auf Sonntag, den 06.03.2022, festzulegen. Sofern eine Stichwahl durchzuführen ist, wird als Wahltag für die Stichwahl Sonntag, der 20.03.2022, festgelegt. Als einheitliche Wahlzeit gilt für beide Termine 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

2.       Weiterhin beschließt der Stadtrat, das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters auf den 07.02.2022 festzusetzen (27. Tag vor dem Wahltag).

 

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 63 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA, S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 100); §§ 5 Abs. 2 und 3, 30 Abs. 1, 30a Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert am 19.03.2021 (GVBl. LSA S. 98)

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Bürgermeisterin, Frau Schumacher, endet am 06.07.2022. Entsprechend der Vorschriften des § 63 Abs. 1 KVG LSA hat die Wahl frühestens 6 Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen, also zwischen dem 05.01.2022 und 05.06.2022.

 

Vom Altmarkkreis Salzwedel wurde der Verwaltung als Wahltag für die Wahl einer Landrätin/eines Landrates der 06.03.2022 und für eine eventuelle Stichwahl der 20.03.2022 bekanntgegeben.

 

Aufgrund des mit der Organisation und Vorbereitung von Wahlen verbundenen Aufwandes an Kosten und Personal empfiehlt die Verwaltung, die Termine der anstehenden Landrats- und Bürgermeisterwahl im Jahr 2022 zusammenzulegen.

Die Ausschreibung der Stelle des Hauptverwaltungsbeamten hat spätestens zwei Monate vor dem Wahltag zu erfolgen.

 

Sollte dem Vorschlag der Verwaltung zum Wahltag gefolgt werden, erfolgt nach der Beschlussfassung die öffentliche Stellenausschreibung mit Bekanntgabe des entsprechenden Endes der Einreichungsfrist der Bewerbungen am 07.02.2022.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (  )          Nein: (X )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                   (  )

 

Buchungsstelle  (                                        )             (                                             )  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen                     

 

Erträge                                                                    Einzahlungen                      

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen: